Interessante Zahlen veröffentlicht die Bundesregierung (BT-Drucks. 16/11335) in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen: Evaluierung der neuen Offenlegungspflichten nach dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister.
Im Durchschnitt verzeichnet der elektronische Bundesanzeiger derzeit (November 2008) täglich rund 70.000 Abfragen, die sich fast ausschließlich auf Unternehmensdaten beziehen (davon 60 000 auf Rechnungslegungs-Unterlagen).
Kosten der Offenlegung (Rechnungslegung) betragen für kleine Kapitalgesellschaften im Einreichungsformat XML: 40,00 EUR, wovon 35,00 EUR auf den elektronischen Bundesanzeiger und 5,00 EUR auf das Unternehmensregister entfallen. (Früher, also vor 2007: 53 €).
Bis einschließlich 30. November 2008 sind insgesamt rund 870.000 Unternehmen ihren Offenlegungspflichten in Bezug auf Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 nachgekommen. Es sind etwa 844.000 Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 eingereicht worden. Hinzu kommen noch ca. 26.000 Unternehmen, die eine Befreiungsmitteilung nach § 264 Abs. 3 HGB oder § 264b HGB eingereicht haben und damit ihre Offenlegungs-verpflichtung erfüllt haben. Ausgehend von rund 1.150.000 offenlegungspflichtigen Unter-nehmen, sind damit fast 76 % der Unternehmen ihren Offenlegungspflichten für das Geschäftsjahr 2006 bereits nachgekommen. Für das Geschäftsjahr 2007 liegen bereits ca. 250.000 Jahresabschlüsse vor, obwohl für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen die Maximalfrist für die Einreichung erst am 31. Dezember 2008 abläuft. Das sind mehr als dreimal soviel wie zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vorjahr.
Dazu auch Diesem in Status:Recht 12/2008.
Das Bundesamt für Justiz leitete bisher 456 488 Ordnungsgeldverfahren ein, die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2006 betreffen. Die bisher festgesetzten Ordnungsgelder beliefen sich regelmäßig auf den angedrohten Mindestbetrag von 2.500 EUR. Das festgesetzte Ordnungsgeld betrug jedoch nur 250 EUR, wenn die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgte, kurz nachdem die im Androhungsbescheid gesetzte sechswöchige Nachfrist abgelaufen war. S. dazu § 335 HGB.
Nach Angaben von Schlauß DB 2008, 2821, 2822 wurden bisher rund 40 000 Ordnungsgelder festgesetzt.
Im Übrigen: Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der Kommission, sog. kleine Kapitalgesellschaften („micro entities”) vom Anwendungsbereich des EU-Bilanzrechts auszunehmen.
Ich arbeite für die Rechtsabteilung einer größeren Holding und kann daher sagen, dass die obigen Angaben leider irreführend sind. Es sind sicherlich so viele Ordnungsgeldverfahren eingeleitet worden, wie oben angegeben, aber leider sind die meisten Verfahren total schwachsinnig (sorry für die Ausdrucksweise, aber der Laden steht mir echt bis hier). Wir haben erst für alle Tocher- und Enkelgesellschaften (sehr, sehr viele) ein Verfahren bekommen, weil wir ein abweichendes GJ haben, was die Damen und Herren leider nicht gespeichert hatten, dann, weil sie die Fristen ab denen das Gesetz gilt nicht kannten und jetzt noch mal mit einer neuen falschen Begründung. Inzwischen kann man dort nicht einmal mehr anrufen, es gibt nur noch eine Tonbandansage (auch vohrer waren sie nicht gerade hilfsbereit.
Den Widersprüchen wird zwar immer ohne Diskussion abgeholfen und man bekommt sofort seine 53 Euro vorgestreckte Verfahrenskosten zurück, aber es nervt doch sehr.
Von daher kann ich nur sagen, die Zahlen stimmen zwar, aber man sollte auch schauen wieviele von den 456.488 erfolgreich, d.h. ohne die Verfahrenskosten zurückzuerstatten, abgeschlossen wurden, denn das dürfte die verschwindende Minderheit sein.