Daten zur Offenlegung der Unterlagen der Rechnungslegung

Inter­es­sante Zah­len ver­öf­fent­licht die Bun­des­re­gie­rung (BT-Drucks. 16/11335) in ihrer Ant­wort auf eine kleine Anfrage der Grü­nen: Eva­lu­ie­rung der neuen Offen­le­gungs­pflich­ten nach dem Gesetz über elek­tro­ni­sche Han­dels­re­gis­ter und Genos­sen­schafts­re­gis­ter sowie das Unter­neh­mens­re­gis­ter.

Im Durch­schnitt ver­zeich­net der elek­tro­ni­sche Bun­des­an­zei­ger der­zeit (Novem­ber 2008) täg­lich rund 70.000 Abfra­gen, die sich fast aus­schließ­lich auf Unter­neh­mens­da­ten bezie­hen (davon 60 000 auf Rechnungslegungs-Unterlagen). 

Kos­ten der Offen­le­gung (Rech­nungs­le­gung) betra­gen für kleine Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten im Ein­rei­chungs­for­mat XML: 40,00 EUR, wovon 35,00 EUR auf den elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger und 5,00 EUR auf das Unter­neh­mens­re­gis­ter ent­fal­len. (Frü­her, also vor 200753 €). 

Bis ein­schließ­lich 30. Novem­ber 2008 sind ins­ge­samt rund 870.000 Unter­neh­men ihren Offen­le­gungs­pflich­ten in Bezug auf Jah­res­ab­schlüsse für das Geschäfts­jahr 2006 nach­ge­kom­men. Es sind etwa 844.000 Jah­res­ab­schlüsse für das Geschäfts­jahr 2006 ein­ge­reicht wor­den. Hinzu kom­men noch ca. 26.000 Unter­neh­men, die eine Befrei­ungs­mit­tei­lung nach § 264 Abs. 3 HGB oder § 264b HGB ein­ge­reicht haben und damit ihre Offen­le­gungs-ver­pflich­tung erfüllt haben. Aus­ge­hend von rund 1.150.000 offen­le­gungs­pflich­ti­gen Unter-neh­men, sind damit fast 76 % der Unter­neh­men ihren Offen­le­gungs­pflich­ten für das Geschäfts­jahr 2006 bereits nach­ge­kom­men. Für das Geschäfts­jahr 2007 lie­gen bereits ca. 250.000 Jah­res­ab­schlüsse vor, obwohl für nicht kapi­tal­markt­ori­en­tierte Unter­neh­men die Maxi­mal­frist für die Ein­rei­chung erst am 31. Dezem­ber 2008 abläuft. Das sind mehr als drei­mal soviel wie zum ver­gleich­ba­ren Zeit­punkt im Vorjahr. 

Dazu auch Die­sem in Status:Recht 12/2008.

Das Bun­des­amt für Jus­tiz lei­tete bis­her 456 488 Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ein, die Jah­res­ab­schlüsse für das Geschäfts­jahr 2006 betref­fen. Die bis­her fest­ge­setz­ten Ord­nungs­gel­der belie­fen sich regel­mä­ßig auf den ange­droh­ten Min­dest­be­trag von 2.500 EUR. Das fest­ge­setzte Ord­nungs­geld betrug jedoch nur 250 EUR, wenn die Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses erfolgte, kurz nach­dem die im Andro­hungs­be­scheid gesetzte sechs­wö­chige Nach­frist abge­lau­fen war. S. dazu § 335 HGB.

Nach Anga­ben von Schlauß DB 2008, 2821, 2822 wur­den bis­her rund 40 000 Ord­nungs­gel­der festgesetzt. 

Im Übri­gen: Die Bun­des­re­gie­rung begrüßt die Initia­tive der Kom­mis­sion, sog. kleine Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten („micro enti­ties”) vom Anwen­dungs­be­reich des EU-Bilanz­rechts auszunehmen.

Ein Kommentar

  1. Ich arbeite für die Rechts­ab­tei­lung einer grö­ße­ren Hol­ding und kann daher sagen, dass die obi­gen Anga­ben lei­der irre­füh­rend sind. Es sind sicher­lich so viele Ord­nungs­geld­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet wor­den, wie oben ange­ge­ben, aber lei­der sind die meis­ten Ver­fah­ren total schwach­sin­nig (sorry für die Aus­drucks­weise, aber der Laden steht mir echt bis hier). Wir haben erst für alle Tocher- und Enkel­ge­sell­schaf­ten (sehr, sehr viele) ein Ver­fah­ren bekom­men, weil wir ein abwei­chen­des GJ haben, was die Damen und Her­ren lei­der nicht gespei­chert hat­ten, dann, weil sie die Fris­ten ab denen das Gesetz gilt nicht kann­ten und jetzt noch mal mit einer neuen fal­schen Begrün­dung. Inzwi­schen kann man dort nicht ein­mal mehr anru­fen, es gibt nur noch eine Ton­band­an­sage (auch voh­rer waren sie nicht gerade hilfsbereit.
    Den Wider­sprü­chen wird zwar immer ohne Dis­kus­sion abge­hol­fen und man bekommt sofort seine 53 Euro vor­ge­streckte Ver­fah­rens­kos­ten zurück, aber es nervt doch sehr.
    Von daher kann ich nur sagen, die Zah­len stim­men zwar, aber man sollte auch schauen wie­viele von den 456.488 erfolg­reich, d.h. ohne die Ver­fah­rens­kos­ten zurück­zu­er­stat­ten, abge­schlos­sen wur­den, denn das dürfte die ver­schwin­dende Min­der­heit sein.

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