Betr. Finanzmarktstabilisierung: Als Alternative zu der „Rettungsübernahme” (= Enteignung) wird die „Restrukturierung” ins Spiel gebracht. Die Grundidee ist, dass der Staat (die Finanzmarkstabilisierungsanstalt) einer kriselnden Bank aufgibt, einen Restrukturierungsplan zu erarbeiten; geschieht dies nicht oder unzureichend, so kann dieser durch Verwaltungsakt festgesetzt werden. Wenn es zur Erreichung der Planziele erforderlich ist, kann das Ruhen der Verwaltungsrechte der Aktionäre angeordnet werden. Während dieser Zeit übt die Anstalt diese Verwaltungsrechte (insbesondere: das Stimmrecht) aus. In diesem Fall kann die Hauptversammlung (das ist dann die Anstalt) dem Vorstand des Unternehmens Weisungen erteilen. Die Anstalt kann auch vom Aufsichtsrat die Bestellung und Abberufung von Geschäftsleitern verlangen.
Diese Überlegungen sind wenig zutreffend als „eingeschränkte Insolvenz” bezeichnet worden. Mit der Insolvenz hat das Verfahren insoweit nichts zu tun, als die Außenbeziehungen des Finanzunternehmens unbeeinflusst bleiben sollen. Ebenfalls insolvenzfremd ist der Übergang der Verwaltungsrechte der Aktionäre auf die Anstalt. Hingegen erinnert die Kommandoübernahme durch die Anstalt durchaus an § 80 InsO, wonach der Insolvenzverwalter das Vermögen verwaltet. Im Unterschied zu ihm ist die Anstalt aber nicht nach außen verfügungsberechtigt, sondern agiert mit internen Direktiven gegenüber der Geschäftsleitung.
Die vorgenannten Pläne eines neuartigen Restrukturierungsverfahrens gehören öffentlich diskutiert. Ein Entwurf ist vom Bundeswirtschaftsministerium (im Zusammenwirken mit einer Anwaltskanzlei) erarbeitet und anlässlich des FMStErgG diskutiert worden. Nachdem dieser Entwurf in zahlreichen Pressemeldungen behandelt wurde und vielfach unter den interessierten Kreisen zirkuliert, soll er in seinem wesentlichen Gehalt auch öffentlich zugänglich sein: s. hier.
Großartig! Bereits die Begriffe „Anstalt” und „Erreichung der Planziele” gefallen mir. Was bedeuten das ganze? Das Aktienrecht und die Insolvenzordnung ist für Banken nicht geschrieben worden und daher nicht anwendbar? Wenn dem so ist, warum dürfen dann Banken überhaupt noch privatwirtschaftlich betrieben werden? MüllerHengeler, die waren es doch, deren Namen der Verfasser schamhaft verschweigt (?) als Protagonisten der Staatswirtschaft?
Schön auch, dass die Sonderprüfung bei der IKB auf der nächsten HV wieder abgesetzt werden soll. Statt Aufarbeitung und Transparenz Staatswirtschaft. Ist das die Lösung?