„Die Bedeutung der Montanmitbestimmung für die GmbH ist offenbar nur noch theoretisch, da es derzeit offenbar keine nach diesem Gesetz mitbestimmte GmbH mehr gibt”. Das habe ich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl. 2010 geschrieben (§ 52 Rn. 310) – aber diese Aussage sei nicht zutreffend, wie mir der beste Sachkenner auf diesem Gebiet mitteilt: es gibt noch etwa ein Dutzend GmbH, die dem
MontanmitbestG unterliegen (so Roland Köstler, Hans-Böckler-Stiftung, Referat Wirtschaftsrecht).
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