Kurz vor Weihnachten kam noch die Bescherung durch den Regierungsentwurf eines AReG: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der prüfungsbezogenen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Vorgesehen sind insbesondere Änderungen bzw. Ergänzungen des HGB, des WpHG, des AktG, des GmbHG und GenG. Repariert wird für die SE das Versäumnis betr. die Dreitteilbarkeit der Aufsichtsratszahl (Art. 7 Nr. 2 RegE).
Eine Lesefassung (zu ändernde Vorschriften sind angezeigt) hat die Wirtschaftsprüferkammer erstellt. Ein Überblick und ein Vergleich der Änderungen RefE-RegE findet sich in einem BDO-Report.
Gut — auf den Euro genau — zu wissen: „Der für die Wirtschaft entstehende Erfüllungsaufwand betrifft die geprüften Unternehmen und beläuft sich auf einmalig 101 700 Euro sowie jährlich 3 425 038 Euro.” (S. 2 RegE).
Schreiben Sie einen Kommentar