Es ist bestimmt gut gemeint: Das Deutsche Institut für Normung veröffentlicht Leitlinien für Geschäftsprozesse in Aufsichtsgremien. „Die Leitlinien sollen ein Referenzmodell vorgeben, sowie eine Prozesslandkarte des Aufsichtsrats für Routinen, die regelmäßig im Rahmen der Überwachungsarbeit anfallen.” Acht Gebiete, die den Aufsichtsrat regelmäßig beschäftigen, werden behandelt (von der AR-Besetzung bis zum AR-Bericht an die HV; s. Inhaltsverzeichnis).
„Prozesslandkarte” …