DIN für den Aufsichtsrat

Es ist bestimmt gut gemeint: Das Deut­sche Insti­tut für Nor­mung ver­öf­fent­licht Leit­li­nien für Geschäfts­pro­zesse in Auf­sichts­gre­mien. Die Leit­li­nien sol­len ein Refe­renz­mo­dell vor­ge­ben, sowie eine Pro­zess­land­karte des Auf­sichts­rats für Rou­ti­nen, die regel­mä­ßig im Rah­men der Über­wa­chungs­ar­beit anfal­len.” Acht Gebiete, die den Auf­sichts­rat regel­mä­ßig beschäf­ti­gen, wer­den behan­delt (von der AR-Beset­zung bis zum AR-Bericht an die HV; s. Inhalts­ver­zeich­nis).

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