Anlässlich der Beratungen des Finanzausschusses des Bundestages zeichnet sich ab, dass die Erweiterungen des Tatbestandes eines „acting in concert”, wie sie im Regierungsentwurf eines Risikobegrenzungsgesetzes vorgesehen sind, weithin nicht übernommen werden.
Das für den Gesetzentwurf federführende BMF hat den Berichterstattern der Parteien im Finanzausschuss eine „Formulierungshilfe” (für die Änderung des Entwurfstextes und für die Begründung des Finanzausschusses) vorgeschlagen, die Folgendes vorsieht (lediglich der letztgenannte Punkt ist neu gegenüber dem geltenden Recht):
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Verzicht auf die Erfassung des abgestimmten Aktienerwerbs;
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Beibehaltung der Einzelfallausnahme;
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Anknüpfung an Abstimmungsverhalten in Hauptversammlung — wie bisher -;
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Zusätzlich Erfassung des Zusammenwirkens außerhalb der Hauptversammlung, sofern dauerhafte und erhebliche Beeinflussung der unternehmerischen Ausrichtung bezweckt.
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