Europäisches Parlament für EPG (SPE)

Heute ging es im Euro­päi­schen Par­la­ment um die ener­gi­sche Unter­stüt­zung des Vor­schlags der EU-Kom­mis­sion über das Sta­tut der Euro­päi­schen Pri­vat­ge­sell­schaft (EPG; oder auch: SPE — Socie­tas Pri­vata Euro­paea ). 578 Abge­ord­nete stimm­ten mit Ja, 72 mit Nein, 25 Abge­ord­nete ent­hiel­ten sich.

Zur EPG-Sta­tut s. auch die Stel­lung­nahme des Han­dels­rechts­aus­schus­ses DAV. Neben­bei: mit deut­li­cher Kri­tik an der sprach­li­chen Qua­li­tät des deut­schen Tex­tes (S. 39 ff).…

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Jobs statt Dividende“

Stein­brück pole­mi­siert gegen die Zah­lung von Divi­den­den. Doch in wel­cher Rolle? Die FAZ (v. 7.3.2009, S. 11) hat im Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­rium nach­ge­fragt: Stein­brück habe sich zu den Divi­den­den als stell­ver­tre­ten­der SPD-Vor­sit­zen­der und nicht als Finanz­mi­nis­ter geäu­ßert, heißt es dort”. 

Wie wäre es mit einem Blick auf die Inter­net­seite des Minis­te­ri­ums?

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Die Daimler-HV 2009 als Berliner Theaterprojekt

Am 8. April 2009 laden Rimini Pro­to­koll zu einer der auf­wän­digs­ten Insze­nie­run­gen der Spiel­zeit: Zur Haupt­ver­samm­lung der Daim­ler AG im ICC Ber­lin. Die eigent­li­che Regie füh­ren dies­mal nicht Rimini Pro­to­koll son­dern die Abtei­lung Inves­tors Rela­ti­ons der Stutt­gar­ter Akti­en­ge­sell­schaft. Vor ca. 8000 Aktio­nä­ren wird eine rie­sige, blaue Lein­wand auf­ge­baut, davor, leicht erhöht sitzt der eine Teil des Ensem­ble: 6 Vor­stands­mit­glie­der und 20 Auf­sichts­räte. Hin­ter der Lein­wand arbei­ten dut­zende von Büh­nen­ar­bei­tern als Back-Office-Souf­fleure, um für jede Frage an die Dar­stel­ler eine Ant­wort ein­flüs­tern zu kön­nen. Der andere Ensem­ble­teil besteht aus den Teil­ha­bern des Kon­zerns: stol­zen Aktio­nä­ren, divi­dende-hung­ri­gen Aktio­nä­ren, räu­be­ri­schen Aktio­nä­ren, tou­ris­ti­schen Aktio­näen, kri­ti­schen Aktio­nä­ren (…). Die Presse spielt mit und auch die Mit­ar­bei­ter des Aktio­närs­ser­vice. Das Stück beginnt mor­gens um …

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Künftig keine HGB-Bilanzierung und Offenlegung für die kleine GmbH ?

Heute hat die EU-Kom­mis­sion den schon län­ger ange­kün­dig­ten Vor­schlag für eine RICHT­LI­NIE DES EURO­PÄI­SCHEN PAR­LA­MENTS UND DES RATES zur Ände­rung der Richt­li­nie 78/660/EWG des Rates über den Jah­res­ab­schluss von Gesell­schaf­ten bestimm­ter Rechts­for­men im Hin­blick auf Kleinst­un­ter­neh­men” vor­ge­legt. Nach dem Vor­schlag der Kom­mis­sion sol­len die Mit­glieds­staa­ten die Option erhal­ten, Kleinst­un­ter­neh­men aus dem Anwen­dungs­be­reich der Vor­schrif­ten zur Umset­zung der EU-Bilanz­richt­li­nien her­aus­zu­neh­men. Die EU-Bilanz­richt­li­nien betref­fen GmbH, Akti­en­ge­sell­schaf­ten sowie Kom­man­dit­ge­sell­schaf­ten, bei denen (nur) eine juris­ti­sche Per­son per­sön­lich haf­ten­der Gesell­schaf­ter ist (ins­be­son­dere GmbHG&Co KG). 

Als kon­krete Schwel­len­werte für Kleinst­un­ter­neh­men schlägt die Kom­mis­sion vor: Unter­neh­men mit einer Bilanz­summe von unter 500.000 EUR, einem Jah­res­um­satz von weni­ger als 1 Mil­lion EUR und weni­ger als

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