Anfang Januar war von „Teilverstaatlichung” der Bank die Rede. Doch bis Ende Februar ist nichts passiert ausweislich der heutigen Handelsregisterauskunft (die 4,50€ Gebühr für den „aktuellen Ausdruck” habe ich mir geleistet). Laut Registerblatt der COMMERZBANK Aktiengesellschaft Frankfurt (Frankfurt/Main) HRB 32000 ist keine Durchführung einer Kapitalerhöhung nach Art. 2 § 3 FMStG (gesetzlich genehmigtes Kapital) eingetragen worden. Das sollte vielleicht auch die Wirtschaftspresse einmal berücksichtigen, die ständig von einer 25%-Beteiligung des Bundes spricht. Mehr als eine Absichtserklärung ist das bislang nicht. Für die neue Berechnung der Kernkapitalquote wird sie von der Commerzbank aber schon einmal zugrunde gelegt („Berücksichtigt sind in dieser Zahl die 2009 von dem SoFFin … zugesagten Mittel”) – was …
WeiterlesenAutor: Ulrich Noack
Der „Berliner Kreis“ zu Reformfragen im Gesellschaftsrecht
Der „Berliner Kreis” (eine jährlich tagende Gruppe von Professoren, Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen) hat gestern mit Prof. Dr. Seibert (BMJ) über zwei Problembereiche beraten.
Zur „Neuregelung der Kapitalaufbringung bei der AG” referierte Dr. Jochen Vetter (Hengeler Mueller) „Der Gesetzgeber sollte zumindest im Rahmen einer kleinen Lösung eine dem GmbH-Recht (§ 19 Abs. 4 und 5 GmbHG) entsprechende Modifikation der Rechtsfolgen der verdeckten Sacheinlage und des Hin- und Herzahlens in das Aktienrecht übernehmen. Europarechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht. Sollte der Gesetzgeber sich mit einer solch kleinen Lösung begnügen, sollte die technische Ausgestaltung im Interesse der Rechtssicherheit in möglichst enger Anlehnung an das GmbH-Recht erfolgen. — Deutlich vorzugswürdig ist jedoch eine darüber hinausgehende große Lösung, die …
WeiterlesenDas letzte Wort – haben jja und cbu
Die FAZ eröffnet ein Blog zu Themen des Wirtschaftsrechts: „Das letzte Wort”. Herzlich willkommen!
„Die Welt ist voller Paragraphen und Aktenzeichen. Joachim Jahn und Corinna Budras blicken auf Urteile, Gesetze und Ereignisse im Wirtschaftsrecht. Auf Akteure mit und ohne Roben; hinter die Kulissen von Justiz, Anwaltschaft und Rechtspolitik. Und sie lesen zwischen den Zeilen der gedruckten Nachrichten und öffentlichen Verlautbarungen.”
Es beginnt mit der Verfassungsbeschwerde gegen das FMStG:
„Darf man gespannt sein auf den Richterspruch? Wohl kaum, wenn man die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Anteilseignern durch das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) kennt. Der ist nämlich begrenzt (wie nahezu jedes andere Grundrecht auch). „DAT/Altana”, „Feldmühle”, „…
WeiterlesenSymposion für Wolfgang Zöllner
Heute veranstaltet die Juristische Fakultät der Universität Tübingen aus Anlass des 80. Geburtstags von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Zöllner ein Symposion.
Es sprechen:
- Prof. Dr. Barbara Dauner-Lieb: Satzungsautonomie im Aktienrecht
- Prof. Dr. Ulrich Noack: Das Aktienrecht der Krise – das Aktienrecht in der Krise?
- Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt: Reflexionen über das Beschlussmängelrecht
- Prof. Dr. Dr. h.c. Harm Peter Westermann: Der besondere Vertreter im Aktienrecht
FMStErgG
Der Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes — Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz ist heute von der Bundesregierung beschlossen worden.
Art. 3 („Rettungsübernahmegesetz”) enthält die politisch vieldiskutierte Ultima-Ratio-Enteignung (vorgesehene Geltung bis 30.6.2009). Die Aufregung darum ist kaum verständlich. Im Normalfall der Insolvenz müssen die Anteilseigner auch zusehen, wie die restlichen Vermögenswerte von dem Insolvenzverwalter zugunsten der Gläubigergesamtheit verwertet werden. Und nur weil HRE nicht pleite geht, da aus bekannten Gründen vom Staat gestützt, kann für die Anteilseigner doch nichts anderes gelten.
Interessanter und praktisch wichtiger sind die Neuregelungen in Art. 2 („Beschleunigungsgesetz”):
- Die HV-Beschleunigung gilt auch, wenn Dritte die Kapitalerhöhung zeichnen und wenn noch andere Beschlussgegenstände auf der Tagesordnung stehen (§ 7 I 4 n.F.)
- Kapitalmaßnahmen zur Rekapitalisierung
Entsprechenserklärung zu Kodexempfehlungen als Anfechtungsgrund (BGH)
Ist die unrichtige Kodex-Entsprechenserklärung (§ 161 AktG) eine „Verletzung des Gesetzes” iSv (§ 243 I AktG? Das würde im Ergebnis bedeuten, dass die „Empfehlungen” des DCGK zu weiteren Anfechtungsgründen werden für den Fall, dass der Umgang mit diesen „Empfehlungen” nicht korrekt erklärt wird. Da die Empfehlungen teilweise über das geltende Aktiengesetz hinausgehen, eröffneten sich auf diese Weise neue Fehlerquellen für HV-Beschlüsse (und damit für die Ausnutzung durch einschlägige Klageaktivitäten).
Der BGH hat in einer heute ergangenen Entscheidung jedenfalls für die Entlastungsbeschlüsse im vorgenannten Sinne geurteilt. Aus den Leitsätzen:
„Eine Unrichtigkeit der gemäß § 161 AktG vom Vorstand und Aufsichtsrat abzugebenden „Entsprechenserklärungen” führt wegen der darin liegenden Verletzung von Organpflichten zur Anfechtbarkeit jedenfalls …
WeiterlesenKölner Kommentar zum AktG: §§ 67 – 75 AktG
Im Februar ist eine weitere Teillieferung der 3. Auflage des Kölner Kommentar zum Aktiengesetz erschienen. Kommentatoren der §§ 67 – 75 AktG: Marcus Lutter (Bonn) und Tim Drygala (Leipzig). Das Werk nimmt auch Stellung zu Rechtsentwicklungen im Bereich der sog. Finanzinvestoren. Durch das Risikobegrenzungsgesetz 2008 und die reformierte EU-Kapitalrichtlinie (2006) sind neue normative bzw. optionale Vorgaben entstanden.
Zur Neufassung des § 67 AktG durch das sagen die Autoren (§ 67 Rn. 2):
„Die Änderungen dienen dem Zweck, der Gesellschaft einen besseren Überblick über die tatsächlichen Beteiligungsverhältnisse zu verschaffen. Denn das Risiko, das durch das Gesetz begrenzt werden soll, ist das der Beteiligung von Finanzinvestoren (private equity Gesellschaften und Hedge Fonds). Gegenüber diesen Investoren wird von politischer …
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