„Emittentenleitfaden” klingt nach kleiner Handreichung, aber dahinter verbirgt sich weitaus mehr. Es handelt sich um das Brevier der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. „Der Leitfaden soll praktische Hilfestellungen für den Umgang mit den Vorschriften des Wertpapierhandelsrechts bieten, ohne eine juristische Kommentierung darzustellen. Er bietet einen Einstieg in die Rechtsmaterie und erläutert die Verwaltungspraxis der BaFin.” Insbesondere auf den letzten Halbsatz kommt es an: Die Aufsicht wird durch die Aussagen des Leitfadens geprägt. Die Behörde ist derzeit dabei, die vierte Auflage vorzubereiten. In der Sache geht es um Anpassungen an Änderungen, die das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (vor zwei Jahren!) mit sich brachte. Informationen über bedeutende Stimmrechtsanteile ist insoweit ein hauptsächlich betroffenes Kapitel. Nach dem Vorbild der SEC wird der …
WeiterlesenAutor: Ulrich Noack
Facebook als Medium aktien- und kapitalmarktrechtlicher Mitteilungen
Die Hauptversammlung kann statt über den Internet-Bundesanzeiger mit eingeschriebenem Brief einberufen werden (§ 121 Abs. 4 S. 2 AktG). Das ist umständlich, doch die Satzung kann etwas „anderes” bestimmen – und das tut sie auch, insbesondere die E‑Mail wird verbreitet als Mittel der Information benannt. Könnte die Klausel auch lauten, dass eine Facebook-Nachricht genügt? Wenn auf diese Weise alle Aktionäre erreicht werden können, sollte dem nichts entgegenstehen. Voraussetzung wäre also, dass die Aktionäre eine entsprechende Facebook-Gruppe bilden oder die Seite subskribiert haben. Eine öffentliche Einladung auf der Facebook-Seite der Gesellschaft würde nicht genügen, denn die Nachricht soll den Aktionären überbracht werden („push”), die Erwartung, dass sie abgerufen werde („pull”) reicht nicht. Damit ist klar, dass die …
WeiterlesenOnline-Vorlesungen zum Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht
Die Vorlesungen zum Gesellschaftsrecht (Noack), zum internationalen Wirtschaftsrecht und zur Rechtsökonomie (Beurskens) an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind online in der Mediathek abrufbar. Auch weitere Lehrveranstaltungen sind ganz oder teilweise in dieser Weise zugänglich.
- Gesellschaftsrecht I (für 4. Semester; SS 2013)
- Gesellschaftsrecht II (für 5. Semester; WS 2012/2013)
- Europäisches und internationales Wirtschaftsrecht (6. Semester; Schwerpunktbereich 2; SS 2013)
- Rechtsökonomie (SS 2012)
- Wirtschaftsprivatrecht für Wirtschaftswissenschaftler (WS 2011/2012)
- Recht für Informatiker (SS 2012).
- Handelsrecht: Handelsfirma, Unternehmensübergang (Repetitorium April 2013)
- Urheberrecht: Einführung (November 2012).
Vortragsveranstaltung zu Bankenrestrukturierung und Bankentestament
Am 16. April 2013 um 18.00 Uhr findet an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zu „Bankenrestrukturierung und Bankentestament” statt (Raum 01.65 im Geb. 24.91 — Juridicum).
Vortragen werden: Markus P. Neuhaus (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Director, Deloitte & Touche GmbH) und Dr. Franz-Josef Schöne (Rechtsanwalt und Partner, Hogan Lovells International LLP).
Die Veranstaltung (Forum Unternehmensrecht) wird vom Institut für Unternehmensrecht organisiert. Sie ist kostenfrei zugänglich. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung gebeten.…
WeiterlesenSollte jedes Übernahmeangebot eine Hauptversammlung auslösen?
Sollte der Vorstand im Falle eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot lediglich beraten? Wenn es nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) geht, wird die Frage künftig stets mit ja zu beantworten sein. Eine entsprechende Änderung der Anregung Nr. 3.7 DCGK ist für Sommer 2013 vorgesehen. Nun ermöglicht § 16 WpÜG eine Hauptversammlung (HV) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und erleichtert deren Einberufung durch Abkürzung von Fristen und anderen Regularien. Eine HV wird notwendig sein, wenn „gesellschaftsrechtliche Maßnahmen” (Kodex, a.a.O.) zur Beschlussfassung stehen. Aber es ist doch sehr fraglich, ob eine HV nur zur Unterhaltung über das Angebot geboten sein kann. Gut, dass wir darüber …
WeiterlesenFestschrift für Uwe Blaurock zum 70. Geburtstag
Die Festschrift für den Freiburger Emeritus enthält 33 Beiträge unter dem Titel „Einheit und Vielheit im Unternehmensrecht”. Sie umfassen das Rechtsgebiet „in seiner ganzen Breite und Tiefe” (Verlagsangabe). Neben dem Gesellschafts- und Handelsrecht ist das Arbeits‑, Bank- und Versicherungsrecht bis hin zum Immaterialgüter‑, Steuer- und Wettbewerbsrecht vertreten.
Besonders hingewiesen sei auf die Studie von Peter Jung über den „Einzelunternehmer mit beschränkter Haftung”. Wie so etwas geht? Nachlesen. H. P. Westermann befasst sich mit dem überforderten Gesellschafter, Achim Krämer mit dem Anspruch auf Offenlegung der Identität von Mitgesellschaftern; Marc-Philippe Weller mit der: Unternehmensmobilität im Binnenmarkt.
Das Werk ist erschienen im Mohr Siebeck-Verlag (Tübingen), herausgegeben von Peter Jung, Philipp Lamprecht, Katrin Blasek u. Martin Schmidt-Kessel. …
WeiterlesenCompliance als „Spitzelsystem“
Den Handelsblatt-Artikel mit der bemerkenswerten Überschrift „Spitzelsystem hilft bei Aufdeckung von Regelverstößen” (über die Complianceorganisation bei Daimler: das „Hinweisgebersystem”) kommentiert der Schwerpunkt Unternehmensrecht an der Universität Leipzig zutreffend wie folgt:
„Das hat man davon, wenn man Compliance ernst nimmt: Man kommt als Betreiber eines „Spitzelsystems” in die Presse. Und ob 10% Trefferquote bei den Hinweisen wirklich ein Erfolg sind, kann man auch bezweifeln. Umgekehrt bedeutet das 90% Belanglosigkeiten, Tratsch und Wichtigtuerei, aber sicher auch eine Menge falsche Verdächtigungen und üble Nachrede.”…