Das Septemberheft von Status:Recht ist online. Topthema: HGB-BilMoG & Steuerbilanz. Und wieder Beiträge zur Performance der UG (haftungsbeschränkt). Ferner Besprechungen zu Cash-Pool II (Royla) sowie zur Geschäftsführerhaftung bei Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in der Krise (Goetker).…
WeiterlesenAutor: Ulrich Noack
„Billig-GmbHs im Münsterland“
Creditreform Münster („Für Sie vor Ort”) berichtet:
„Bis zum Stichtag 30.06.2009 wurden deutschlandweit rund 12.500 Unternehmergesellschaften gegründet davon 188 im Münsterland. Bei 43 dieser Unternehmen in unserer Region ist oder war der Geschäftsführer oder der Gesellschafter mit harten Negativmerkmalen belastet, d. h. ein privates Insolvenzverfahren ist anhängig, die Vermögenslosigkeit wurde mittels der eidesstattliche Versicherung erklärt oder es erging ein Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Hinzu kommen 16 Betriebe mit weichen Negativmerkmalen, d. h. in der Vergangenheit war beim Geschäftsführer oder Gesellschafter ein Inkassoverfahren anhängig oder es existierte eine Vorfirma mit Zahlungsschwierigkeiten. Somit sind nur 129 der gegründeten Unternehmergesellschaften im Münsterland wirklich „sauber”. Das sind gerade mal rund 68 Prozent.”…
WeiterlesenFestschrift für Gerd Nobbe
Etwas verspätet in der Tradition meiner Hinweise auf Festschriften: Anfang 2009 ist erschienen die Festschrift für Gerd Nobbe, den langjährigen Vorsitzenden des für das Bank- und Börsenrecht zuständigen XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs. Das Werk wird im RWS-Verlag herausgegeben von Mathias Habersack, Hans-Ulrich Joeres und Achim Krämer. Die Abteilung „Handels- und Gesellschaftsrecht” ist zwar nur mit drei Beiträgen vertreten (Carsten Schäfer; Joachim Siol; Harm Peter Westermann), aber das täuscht: auch in den anderen Abteilungen findet sich Einschlägiges. Hingewiesen sei insbesondere auf die Studie von Peter Mülbert über „Die Aktie zwischen mitgliedschafts- und wertpapierrechtlichen Vorstellungen” oder von Mathias Habersack zu „Anwendungsvoraussetzungen und ‑grenzen des § 221 AktG, dargestellt am Beispiel von Pflichtwandelanleihen,
Aktienanleihen …
WeiterlesenARUG in Kraft – zum Teil erst ab November anzuwenden
Das am 4.8. 2009 im BGBl verkündete ARUG tritt heute in Kraft (Art. 16). Aber wichtige Bestimmungen über das Verfahren der Hauptversammlung sind erst ab dem 1. November 2009
anzuwenden (Art. 20 Abs. 1 und 2 EGAktG), für statutarische Fristsetzungen gilt noch eine weitere Übergangsregelung bis zur ersten ordentlichen Hauptversammlung (Art. 20 Abs. 3 EGAktG).
Die Gesetzesbegründung erklärt dazu, es solle durch das Inkrafttreten des Gesetzes nicht in bereits laufende Vorbereitungen für Hauptversammlungen eingegriffen werden. Bis zur Anwendbarkeit der geänderten Vorschriften gelte die bisherige Rechtslage fort.…
WeiterlesenGesetzgebung im Unternehmensrecht 2005 – 2009
Eine zufriedene Bilanz zieht die Bundesjustizministerin. In der Tat war einiges geboten, wie die nachfolgende Zusammenstellung der gesellschafts‑, handels- und bilanzrechtlichen Legislatur zeigt (Quelle: BMJ).
- „Am 5. August 2009 ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung in Kraft getreten. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass in vielen Unternehmen zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter und zu wenig auf das langfristige Wohlergehen des Unternehmens geachtet wurde. Die Neuregelung sorgt bei der Managervergütung für langfristige Verhaltensanreize und stellt sicher, dass auch in Vorstandsetagen mit Augenmaß vergütet wird. Auch ist es künftig leichter möglich, Gehälter bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen. (Mehr)
- Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) passt das Aktienrecht dem
Finanzmarktstabilisierung: die gute Bank kommt …
Das BMJ und das BMF haben heute einen Gesetzentwurf vorgestellt, der sich der „Krisenbewältigung bei systemrelevanten Kreditinstituten” widmet. Artikel 1 des Entwurfes schlägt zuerst ein Sanierungs- dann ein Reorganisationsplanverfahren vor, das eine private Verhandlungslösung (ähnlich dem Insolvenzplanverfahren) regelt. Wenn das nicht fruchtet, wird in Art. 2 ein aufsichtsrechtliches Verfahren (BMJ: „Good Bank”-Modell) vorgesehen. Die BAFin kann systemrelevante Unternehmensteile auf eine andere Gesellschaft, eine sog. „Good Bank”, übertragen. — Hier PDF des Diskussionsentwurfs.…
WeiterlesenDeutsches Notarinstitut: Gutachten zu gesellschaftsrechtlichen Fragen
Das Deutsche Notarinstitut veröffentlicht im DNotI-Report jeden Monat kurze Rechtsgutachten. Im Juli ging es um die Frage, ob die (gesellschaftsrechtlich zulässige) Befristung einer Geschäftsführerbestellung auch im Handelsregister eingetragen werden; dazu verneinend das kurze Gutachten . Im Augustheft wird dargelegt wie es um das „Stuttgarter Verfahren” als Bewertungsverfahren für GmbH-Geschäftsanteile steht, s. hier.
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