Der BDI hat Wünsche („Forderungen”) an die neue Regierung artikuliert. Die „Handlungsfelder” im Unternehmensrecht sollen sein: Verzicht auf die notarielle Beurkundung bei der Übertragung von GmbH-Anteilen; weitere Maßnahmen gegen Berufskläger im Aktienrecht; Unterstützung der EU-Vorhaben für eine Sitzverlegungsrichtlinie und eine Europäische Privatgesellschaft; Beschränkung des Aktiengesetzes auf grundsätzliche Regelungen und Aufwertung des Corporate Governance Kodex; kleine Unternehmen seien von der Bilanz-Veröffentlichung zu befreien. – Alles gut und schön, aber da fehlt doch ein Klassiker (beginnt mit „M”)?
Die sind noch einmal total liberale Maßnahmen, und wir wissen jetzt, dass sie nicht wirksam sind. Aber was besonders fehlt ?!!