BDI: 10 rechtspolitische Forderungen zur neuen Legislaturperiode

Der BDI hat Wün­sche („For­de­run­gen”) an die neue Regie­rung arti­ku­liert. Die Hand­lungs­fel­der” im Unter­neh­mens­recht sol­len sein: Ver­zicht auf die nota­ri­elle Beur­kun­dung bei der Über­tra­gung von GmbH-Antei­len; wei­tere Maß­nah­men gegen Berufs­klä­ger im Akti­en­recht; Unter­stüt­zung der EU-Vor­ha­ben für eine Sitz­ver­le­gungs­richt­li­nie und eine Euro­päi­sche Pri­vat­ge­sell­schaft; Beschrän­kung des Akti­en­ge­set­zes auf grund­sätz­li­che Rege­lun­gen und Auf­wer­tung des Cor­po­rate Gover­nance Kodex; kleine Unter­neh­men seien von der Bilanz-Ver­öf­fent­li­chung zu befreien. – Alles gut und schön, aber da fehlt doch ein Klas­si­ker (beginnt mit M”)?

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