Nach einem Bericht des Handelsblattes verzichtet das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in der neuesten Entwurfsfassung auf die umstrittene Pflicht zur „Fair Value-Bewertung” (dazu abl. Küting vor dem Rechtsausschuss des Bundestages), sie wird optional ermöglicht. Auch die Aktivierung von Entwicklungskosten sei nur mehr als Wahlrecht vorgesehen.
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