Der Bundesrat hat sich am 6.7. mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen — MoMiG befasst. Aus der Pressemitteilung:
„Die Verwendung von Mustersatzungen wird vom Bundesrat abgelehnt: Eine merkliche Beschleunigung sei nicht erkennbar, die fehlende Flexibilität der Mustersatzung und die geringere Gründungsberatung führten dagegen zu erheblichen Nachteilen. Für die Gründung einer Unternehmergesellschaft schlagen die Länder stattdessen ein zu beurkundendes Gründungsprotokoll vor.”
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