Auf der 6. Konferenz zum Deutschen Corporate Governance Kodex ging die Bundesministerin für Justiz auf die Problematik erpresserischer Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung ein und kündigte die Überprüfung der entsprechenden Bestimmungen an.
In der Diskussion (Video — s. ab Min. 24.30) wurde diese Frage behandelt; dort ergriff auch der Leiter des Referats Gesellschaftsrecht im BMJ das Wort.
Joachim Jahn berichtet darüber in der heutigen FAZ:
„Die Ressortchefin beobachte mit Sorge die „wachsende Szene klagefreudiger Kleinaktionäre, denen es nicht ums große Ganze geht“. Ihr im Ministerium dafür zuständiger Experte, Ulrich Seibert, habe den Auftrag, etwaige Gesetzesänderungen zu prüfen. Seibert wies darauf hin, dass zwar mit einer Reform des Aktiengesetzes vor zwei Jahren auf diesem Gebiet einiges erreicht worden sei. Die Leiter von Hauptversammlungen müssten nun aber auch von ihren neuen Möglichkeiten zur Begrenzung des Rede- und Fragerechts — trotz Angst vor weiteren Anfechtungsklagen — Gebrauch machen. Der Versuch des Bundestags, diese Gerichtsverfahren zu beschleunigen, sei hingegen gescheitert. Weil die Gerichte sich oft nicht an die vorgesehenen Eilfristen hielten, gerieten Unternehmen in eine Erpressungssituation. Er forderte Vorstände auf, aus dem „Schweigekartell“ auszubrechen und nicht nur unter der Hand von Zahlungen an Berufskläger zu berichten. Ein Aufsichtsrat beklagte, dass „räuberische Aktionäre“ auf Hauptversammlungen groteske Zustände anrichteten. Mittlerweile gelinge es ihnen sogar, missliebige Anwaltskanzleien und Presseorgane auf schwarze Listen zu setzen.” ?xml:namespace prefix = o ns = „urn:schemas-microsoft-com:office:office” />
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