In diesen Tagen ist ein dicker Band mit den Gutachten zum 66. Deutschen Juristentag ausgeliefert worden. Das Gutachten über „Unternehmensmitbestimmung vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen” hat Thomas Raiser erstattet. Er war 1978 der Hauptprozeßbevollmächtigte der damaligen Bundesregierung im Mitbestimmungsprozess vor dem Bundesverfassungsgericht, als es um die Verteidigung des MitbestG 1976 ging. Und auch 2006 empfiehlt er, die „paritätische Besetzung des Aufsichtsrats unter Aufrechterhaltung der Zweitstimme des Aufsichtsratsvorsitzenden nach §§ 29, 31 MitbestG beizubehalten” (These 15). Einzuführen sei freilich eine Öffnung des Gesetzes für (vorrangige) Vereinbarungslösungen nach dem Vorbild der Regelungen bei der Europäischen Gesellschaft (These 8). Zwingende Besetzungs- und Vorschlagsrechte der Gewerkschaften (§§ 7, 16 MitbestG) soll es zu Gunsten einer Konkurrenzlösung nicht …
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