Die AGB-Inhaltskontrolle der §§ 307 ff BGB soll für „großvolumige Verträge” im unternehmerischen Rechtsverkehr entfallen, es sei denn, der Verwender hat eine „übermäßige Marktmacht”. Bei den anderen Verträgen im unternehmerischen Rechtsverkehr sollen summenmäßige Haftungsbeschränkungen möglich sein, deren Wirksamkeit von einem Publizitätsakt oder einer qualifizierten Einbeziehungskontrolle abhängig ist. – Das sind die beiden Vorschläge, die ein jetzt veröffentlichtes Gutachten im Auftrag des BMJV unterbreitet. Der Gutachter war Prof. Dr. Lars Leuschner (Universität Osnabrück) unter Mitarbeit von Dr. Frederik Meyer. Die Studie befasst sich insbesondere mit dem rechtstatsächlichen Hintergrund und der in diesem Bereich wichtigen schiedsgerichtlichen Praxis.
Die seit Jahren anhaltende Diskussion über die sachgerechte Regelung des vertraglichen Rechtsverkehrs zwischen Unternehmen könnte damit in eine gesetzgeberische Lösung einmünden. …
Weiterlesen