Praktisches Unternehmensrecht vs. Europäisches Vertragsrecht

Heute wird auf der Tagung der deut­schen Zivil­rechts­leh­rer­ver­ei­ni­gung über das ambi­tio­nierte Pro­jekt eines Euro­päi­schen Ver­trags­rechts vor­ge­tra­gen und dis­ku­tiert (Tagungs­pro­gramm). Doch erreicht die­ses Vor­ha­ben über­haupt die Rechts­wirk­lich­keit der Unter­neh­men? Die Beob­ach­tung von Merkt in der neuen Aus­gabe der ZHR (Nr. 4, 2007, S. 490 ff) geht dahin, dass Ver­träge zwi­schen Unter­neh­men zuneh­mend der anglo­ame­ri­ka­ni­schen Rechts­pra­xis fol­gen. Von Kon­kur­renz zwi­schen Euro­päi­schem Ver­trags­recht und anglo­ame­ri­ka­ni­scher Ver­trags­pra­xis könne kaum die Rede sein (da unter­schied­li­che Adres­sa­ten) und auch eine Kon­ver­genz lasse sich nicht fest­stel­len. So bleibe die Koexis­tenz, wobei das inter­na­tio­nale Unter­neh­mens­recht von pri­va­ti­sier­ter” anglo­ame­ri­ka­ni­scher Ver­trags­pra­xis geprägt werde, wäh­rend bei den klein­di­men­sio­na­len Aus­tausch­ver­trä­gen” das auf Ver­brau­cher­schutz hin ori­en­tierte Euro­päi­sche Ver­trags­recht sei­nen Platz habe. Aus Sicht der Pra­xis der Ver­träge zwi­schen Unter­neh­men wird man daher die Frage nach der Not­wen­dig­keit … eines Euro­päi­schen Ver­trags­rechts rela­tiv gelas­sen dahin beant­wor­ten, dass ein sol­ches Euro­päi­sches Ver­trags­recht … wohl nicht scha­det, aber auch nicht viel nützt.” 

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .