Das Bundesministerium der Justiz hat gestern den (unwesentlich neu gefassten) Deutschen Corporate-Governance-Kodex im elektronischen Bundesanzeiger (>Amtlicher Teil >Bekanntmachungen) veröffentlicht.
Der inhaltliche Schwerpunkt der diesjährigen Änderungen liegt in Anpassungen an das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz vom August 2005. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eine Ergänzung in Ziffer 4.2.3. Darin werden die einzelnen Teile der Gesamtvergütung für die Vorstandsmitglieder im Einzelnen beschrieben.
Der Kodex regt an, dass eine normale Hauptversammlung spätestens nach 4 bis 6 Stunden beendet sein „sollte” (Ziffer 2.2.4. Satz 2). Zu dieser Anregung (nicht: Empfehlung — so fälschlich die Pressemitteilung des BMJ) muss nicht gem. § 161 AktG eine Erklärung abgegeben werden.
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