Das neue Transparenzregister

Seit heute ist das Gesetz zur Umset­zung der Vier­ten EU-Geld­wä­sche­richt­li­nie (GwG) in Kraft (BGBl. v. 24.6.2017, S. 1822) . Es wird ein Regis­ter … über den wirt­schaft­lich Berech­tig­ten (Trans­pa­renz­re­gis­ter) ein­ge­rich­tet“ (§ 18 GwG). Als sol­che wer­den dort natür­li­che Per­so­nen regis­triert, die über mehr als 25% der Kapi­tal­an­teile oder der Stimm­rechte in Ver­ei­ni­gun­gen“ ver­fü­gen bzw. diese kon­trol­lie­ren (§ 3 II GwG). Mit dem neuen Begriff Ver­ei­ni­gung“ wer­den juris­ti­sche Per­so­nen des Pri­vat­rechts und ein­ge­tra­gene Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten erfasst (§ 201 GwG). — Wei­ter im Han­dels­blatt-Rechts­board.

www​.trans​pa​renz​re​gis​ter​.de

Lit.: Assmann/​Hütten AG 2017, 449; Boch­mann DB 2017, 1310; Schaub DStR 20171438.

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