Das Aktionärsforum im elektronischen Bundesanzeiger scheint nicht in die Gänge zu kommen. Hätte die Aktionärsvereinigung DSW ihre allgemeinen Aufforderungen nicht bei so vielen Gesellschaften platziert, würde eineinhalb Jahre nach Einführung des § 127a AktG kaum ein Eintrag zu verzeichnen sein.
- Bei ThyssenKrupp (HV Januar 2007) wurde hart um die Entsenderechte der Krupp-Stiftung gestritten, wogegen sich insbesondere der Verein institutioneller Privatanleger aussprach – aber zu einer Aufforderung im Aktionärsforum kam es nicht.
- Bei DaimlerChrysler (HV April 2007) haben die Aktionäre Ekkehard Wenger und Leonhard Knoll eine Erweiterung des Tagesordnung gem. § 122 I AktG um 14 Punkte erreicht – aber das Aktionärsforum links liegen gelassen.
- Bei der Volkswagen AG (HV April 2007) wollte eine Aktionärsgruppe Schadenersatzklagen gegen das ehemalige Vorstandsmitglied Peter Hartz beschließen lassen (dazu auch hier) – eine Aufforderung im Aktionärsforum sucht man vergeblich.
Diese Beispiele aus der aktuellen HV-Praxis mögen zeigen, dass das Aktionärsforum (noch) nicht angekommen ist. Einer ganz neuen Einrichtung wird man nicht nur 18 Monate zubilligen, sondern mehrere Jahre. Dennoch muss man sich Gedanken machen, ob das (euphemistisch so genannte) Aktionärsforum richtig konstruiert ist.
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