Datenbank zum deutschen und europäischen Wirtschaftsrecht

Was im euro­päi­schen Gesellschafts‑, Kapi­tal­markt- und Wett­be­werbs­recht gilt kann man nicht in einer Kodi­fi­ka­tion nach­schla­gen. Die Rechts­ge­biete sind durch Richt­li­nien, Ver­ord­nun­gen und EuGH-Leit­ent­schei­dun­gen geprägt. Die Umset­zung in und die Aus­wir­kung auf das deut­sche Recht ist ein wei­te­res Kapi­tel. Da ist es sehr von Nut­zen, alle diese Doku­mente etc. in einer Daten­bank zum deut­schen und euro­päi­schen Wirt­schafts­recht fin­den zu kön­nen. Mein Augs­bur­ger Kol­lege Tho­mas M.J.Möllers betreibt mit sei­nen Leu­ten diese sehr gut struk­tu­rierte und — wich­tig — aktu­ell gehal­tene Daten­bank. Ampel­far­ben zei­gen den Sta­tus des Rechts­akts an. Auch wird der Ver­such unter­nom­men, Gerichts­ent­schei­dun­gen im Hin­blick auf den Gegen­stand (etwa: Haupt­ver­samm­lung) und Norm zu kate­go­ri­sie­ren. Bei dem ste­ten Strom an Ent­schei­dun­gen eine Herkulesaufgabe!

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