Der Handelsrechtsausschuss des DAV hat eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf des MoMiG veröffentlicht. „Der Regierungsentwurf enthält wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf und übernimmt eine Reihe von Vorschlägen aus der Stellungnahme des Handelsrechtsausschusses.” In gewohnt sachlicher Weise setzt sich die neue Expertise mit Einzelheiten des RegE auseinander.
Ein Schwerpunkt liegt auf § 5a GmbHG‑E. Hier beteiligt sich der Ausschuss an der Begriffsfindung. Sein Vorschlag: „Gründer-GmbH”. Hingegen sei „Unternehmergesellschaft” nicht angebracht. Dadurch würden die Gründer einer „normalen” GmbH, die lediglich als „Gesellschafter” bezeichnet werden, diskriminiert und abqualifiziert. Der Begriff „Unter-nehmergesellschaft” würde die tatsächlich schlecht ausgestattete GmbH im Publikum als etwas Besseres erscheinen lassen. Unglücklich sei auch die vorgeschlagene Abkürzung „UG”. Sie sei gesetzestechnisch bereits für verschiedene Gesetze belegt (Umlegungsgesetz, Umstellungsgesetz, Universitätsgesetz) und habe umgangssprachlich eine Nähe zu „Untergeschoss”, wenn nicht sogar zu „Untersuchungsgefängnis”.
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