Das Deutsche Aktieninstitut hat Wahlprüfsteine für die Bundestagswahl veröffentlicht. Die Vorstandsvergütung soll ohne „staatliche Preisfestsetzung” bleiben. Den Gesellschaften soll es überlassen sein, welche Größe des Aufsichtsrats sie für angemessen halten. Eine generelle Einführung einer „Abkühlungsperiode” vor dem Wechsel von ehemaligen Vorstandsmitgliedern in den AR wird nicht befürwortet; diese Frage sollte dem Urteil der Aktionäre überlassen bleiben. Das Anfechtungsrecht deutscher Prägung habe sich schlichtweg nicht bewährt. „Eine im parlamentarischen Raum vergleichbare Situation wäre gegeben, wenn ein einziger Parlamentarier mit seinem Veto den kompletten, in langen Verhandlungen ausgehandelten Bundeshaushalt blockieren könnte, was Parlament, Regierung und nachgeordnete Behörden für unabsehbare Zeit handlungsunfähig machen würde.” Die Anfechtungsklage soll nur dann „automatisch eine Blockade auslösen … wenn sich 5 Prozent des Aktienkapitals dem Antrag anschließen”.
1. Wahlprüfstein: Prinzipientreue auch in der Krise – Klares Bekenntnis zur marktwirtschaftlichen Ordnung auch auf den Kapitalmärkten
2. Wahlprüfstein: Abgeltungsteuer reformieren
3. Wahlprüfstein: Börsenumsatzsteuer nicht einführen
4. Wahlprüfstein: Corporate Governance Kodex nicht durch gesetzliche Regelungen untergraben
5. Wahlprüfstein: Wesentliche Regelungen zu den Organen von Aktiengesellschaften beibehalten
6. Wahlprüfstein: Keine Denkverbote bei der Mitbestimmung
7. Wahlprüfstein: Überprüfung der Anfechtungsblockade
8. Wahlprüfstein: Investorentransparenz verbessern und Vollständigkeit der Stimmrechtsmeldungen sicherstellen
9. Wahlprüfstein: Belegschaftsaktie nachhaltig fördern
10. Wahlprüfstein: REIT-Gesetz an Praxisanforderungen und Finanzkrise anpassen
11. Wahlprüfstein: Ökonomische und finanzielle Allgemeinbildung fördern
12. Wahlprüfstein: Offenheit des Finanzplatzes gewährleisten
13. Wahlprüfstein: Attraktivität des Finanzplatzes auch für Fremdkapital sichern
14. Wahlprüfstein: Leerverkäufe angemessen regulieren
15. Wahlprüfstein: Ratingagenturen mit Augenmaß regulieren
16. Wahlprüfstein: Internationalisierung des Regulierungsrahmens anstreben
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