Über die rechtspolitische Sinnhaftigkeit und Ausgestaltung der EPG (SPE) hat am vergangenen Freitag der Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht in Düsseldorf beraten. Die Thesen von Prof. Dr. Teichmann und weitere Materialien sind auf der Internetseite des AK erhältlich (Titel der Referate anklicken). Weit überwiegend wurde das Projekt begrüßt.
Anfang Juli wird von der EU-Kommission der Entwurf einer EPG-Verordnung vorgelegt. Widerstand kündigt sich an, hier von gewerkschaftlicher Seite, die das EPG-Projekt in einen Gegensatz zur SCE bringen will.
Ein Kommentar