Der stellvertretende Vorsitzende des II. Zivilsenats des BGH, Dr. Lutz Strohn, wurde zum Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ernannt. Professor Dr. Strohn war schon bei Errichtung einer Juristischen Fakultät (1992) an der Universität als Lehrbeauftragter engagiert; seit 2007 hält er Kolloquien über die Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht und wirkt an Seminaren bzw. Vorträgen mit. Er wurde 1951 geboren. Nach Studium und Promotion im Konzernrecht (bei Prof. Dr. Wiedemann in Köln) wurde er 1979 Richter in Wuppertal und Düsseldorf (zuletzt Vorsitzender Richter am OLG), seit 2003 beim BGH. Er ist Mitherausgeber eines HGB-Kommentars und eines Gesamtkommentars zum Gesellschaftsrecht sowie Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und Festschriften.
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