Der Entwurf eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister wurde Mitte März in den Bundestag eingebracht. Die BT-Drucksache 16/960 (pdf, 2 MB) enthält als Anlagen die Stellungnahme des Bundesrats v. 10.2.2006 und die Auffassung der Bundesregierung dazu.
Interessant zB die Auseinandersetzung um die Bekanntmachung der Registereintragungen: BR: S. 76; BReg S. 91, s. auch Internet oder Blatt . Des Weiteren lehnt die BReg den Vorstoß des BR (S. 81) ab, die Länder zu ermächtigen, die Industrie- und Handelskammern zu Vorprüfungsstellen für Anmeldungen zum Handelsregister zu machen. Das führe zu einer unüberschaubaren Rechtszersplitterung in Deutschland und einer zusätzlichen bürokratischen Belastung (S. 94).
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