BGH: kein Vermerk über Testamentsvollstreckung in der Gesellschafterliste

Der BGH hat in einem heute ver­öf­fent­lich­ten Beschluss v. 24.2.2015 befun­den (II ZB 17/14): Das Regis­ter­ge­richt darf die Auf­nahme einer mit einem Tes­ta­ments­voll­stre­cker­ver­merk ver­se­he­nen Gesell­schafter­liste ableh­nen.” Die­ser Ver­merk gehöre nicht zu den gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Anga­ben (s. § 401 GmbHG) und sei daher unzu­läs­sig. Der Grund­satz der Regis­ter­klar­heit gelte ent­spre­chend auch für die Gesell­schafter­liste”. Es liege im Inter­esse des Rechts­ver­kehrs, dass die abruf­ba­ren Infor­ma­tio­nen über­sicht­lich und geord­net sind, um Miss­ver­ständ­nisse zu vermeiden.”

Ganz strikt auf die gesetz­li­chen Pflicht­an­ga­ben will sich der Senat dann doch nicht beschrän­ken. Es müsse aber für die Zusatz­an­gabe ein erheb­li­ches prak­ti­sches Bedürf­nis” bestehen, das über ein all­ge­mei­nes Infor­ma­ti­ons­in­ter­esse hin­aus­geht. …

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Freigabeverfahren (Lit.)

Mit Hilfe des Frei­ga­be­ver­fah­rens nach § 246a AktG kann einem ggf. rechts­wid­ri­gen Beschluss der Haupt­ver­samm­lung den­noch zur Bestands­kraft ver­hol­fen wer­den. Kürz­lich hat dazu ein Anwalt im Ber­li­ner Kreis bemerkt, er sei zwie­ge­spal­ten: Von Mon­tag bis Frei­tag nütze er die­ses Ver­fah­ren pro­fes­sio­nell, am Sams­tag und Sonn­tag trüge er Beden­ken. Im Fol­gen­den sei auf zwei Bücher hin­ge­wie­sen, die in die­sem Sinne als Wochen­end­lek­türe die­nen mögen. Es han­delt sich um eine Habi­li­ta­ti­ons- und um eine Dis­ser­ta­ti­ons­schrift. Ers­tere stammt von Michael Nietsch (EBS Wies­ba­den) mit dem ein­präg­sa­men Titel: Frei­ga­be­ver­fah­ren”. Die zweite Arbeit von Chris­tian Jocksch ver­fasst: Das Frei­ga­be­ver­fah­ren gem. § 246a AktG im Sys­tem des einst­wei­li­gen Rechts­schut­zes”. Beide Werke sind 2013 im Tübin­ger Ver­lag

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Beglaubigte Urkunde besser als Einsicht in das elektronische Handelsregister?

Ist der Ein­trag im elek­tro­ni­schen Han­dels­re­gis­ter eine gerichts­kun­dige Tat­sa­che”? Nein, sagt das OLG Naum­burg (Beschl. v. 14.12.2011, 10 W 74/11), weil erst durch Recher­chen in aus­wär­ti­gen Regis­tern zu veri­fi­zie­rende Tat­sa­chen” nicht dazu gehö­ren. Die Vor­lage einer beglau­big­ten Urkunde sei also erfor­der­lich (für eine Titel­um­schrei­bung auf eine im Wege der Ver­schmel­zung ent­stan­dene Rechtsnachfolgerin).

Das Han­dels­re­gis­ter wurde durch das EHUG 2007 als elek­tro­ni­sches Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­sys­tem” (§ 9 I 2 HGB) abruf­bar gemacht. Es sind nicht mehr aus­wär­tige” Akten­kel­ler zu sich­ten, son­dern die Online-Ein­sicht zeigt den offi­zi­el­len Ein­trag. Für jeder­mann ist erkenn­bar (nicht: jeder kann diese Infor­ma­tion ohne wei­te­res erfah­ren, sach­ge­mäße Mühe­wal­tun­gen gehö­ren zum

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Kleine GmbH künftig ohne Bundesanzeigerpublizität ihrer Bilanz

Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, die Kleinst­be­triebe” sind, kön­nen künf­tig von der Offen­le­gung ihrer Jah­res­ab­schlüsse im elek­tro­ni­schen Bun­des­an­zei­ger (s. § 325 HGB) aus­ge­nom­men wer­den. Zur neuen Kate­go­rie der Kleinst­be­triebe gehö­ren Unter­neh­men, die min­des­tens zwei der drei Schwel­len­werte nicht über­schrei­ten: 350.000 Euro Bilanz­summe, 700.000 Euro Jah­res­um­satz, zehn Mit­ar­bei­ter (Art. 1a I RL); in Deutsch­land sol­len das über 1 Mio. sein. Die Ände­rungs-Richt­li­nie 2012/6/EU vom 14.3.2012 eröff­net die Option für die mit­glied­staat­li­che Gesetz­ge­bung zur Befrei­ung von der regu­lä­ren Offen­le­gung (gem. Richt­li­nie 78/660/EWG). Die Bun­des­re­gie­rung wird davon vor­aus­sicht­lich Gebrauch machen; jeden­falls hat das BMJ die neue Richt­li­nie sehr gelobt und Ber­lin als …

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Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil im Handelsregister eintragungsfähig (update)

Auto­händ­ler A weiß, dass Erbe E eine Kom­man­dit­be­tei­li­gung an einer pro­spe­rie­ren­den KG geerbt hat. Er ver­kauft E einen teu­ren Sport­wa­gen auf Kre­dit; bei Nicht­zah­lung will sich A an den Gesell­schafts­an­teil hal­ten. Frei­lich ist Tes­ta­ments­voll­stre­ckung über den Anteil ange­ord­net – ein Zugriff durch A wäre nicht mög­lich. Gut, wenn das Han­dels­re­gis­ter dar­über Aus­kunft gibt. Doch ist die Tes­ta­ments­voll­stre­ckung über einen Kom­man­dit­an­teil im Han­dels­re­gis­ter über­haupt ein­tra­gungs­fä­hig?

Der BGH (Urt. v. 14.2.2012, II ZB 15/11) hat jetzt diese umstrit­tene Frage beja­hend beant­wor­tet: Ist über den Nach­lass eines Kom­man­di­tis­ten Dau­er­tes­ta­ments­voll­stre­ckung ange­ord­net, so ist auf Antrag des Tes­ta­ments­voll­stre­ckers ein Tes­ta­ments­voll­stre­cker­ver­merk in das Han­dels­re­gis­ter ein­zu­tra­gen.” Der II. Zivil­se­nat bekräf­tigt zunächst, in das Han­dels­re­gis­ter (wer­den) aller­dings nur die …

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Richtlinienvorschlag zur elektronischen Verknüpfung der Unternehmensregister

Die EU-Kom­mis­sion hat einen Vor­schlag zur Ver­knüp­fung der Unter­neh­mens­re­gis­ter prä­sen­tiert (Ände­rung von drei Richt­li­nien). Unter­neh­mens­re­gis­ter lie­fern u. a. Anga­ben zur Rechts­form, zum Sitz, zum Gesell­schafts­ka­pi­tal und zu den gesetz­li­chen Ver­tre­tern eines Unter­neh­mens und sind des­halb für Ver­brau­cher wie für Geschäfts­part­ner von grund­le­gen­der Bedeu­tung. Die heute vor­ge­schla­gene Richt­li­nie wird den grenz­über­grei­fen­den elek­tro­ni­schen Zugriff auf Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen erleich­tern, indem sie sicher­stellt, dass Unter­neh­mens­re­gis­ter auf aktu­el­lem Stand gehal­ten wer­den und Unter­neh­mens­in­for­ma­tio­nen leich­ter und schnel­ler ver­füg­bar sind. Diese Ver­än­de­run­gen sind für Unter­neh­men, die in der EU Zweig­nie­der­las­sun­gen errich­ten, grenz­über­grei­fend Han­del trei­ben oder Dienst­leis­tun­gen erbrin­gen, von zen­tra­ler Bedeu­tung. Unter­neh­mens­re­gis­ter sind der­zeit auf natio­na­ler, regio­na­ler oder kom­mu­na­ler Ebene ange­sie­delt und nicht in der Lage, effi­zi­ent und trans­pa­rent Infor­ma­tio­nen aus­zu­tau­schen.” (Pres­se­mit­tei­lung v. 24.2

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