Der Besuch zweier mündlicher Verhandlungen am 3.2.2015 stand auf dem Programm unserer Gruppe aus der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Studenten und Mitarbeiter bereiteten „zu Hause” die Fälle vor. Dazu konnten die Akten der Revisionsinstanz genutzt werden. Danach kamen die Beratung und das studentische Plädoyer am Montag im BGH-Hauptgebäude unter Anleitung von Bundesrichter Prof. Dr. Strohn (s. Bild). Am Dienstag wurden die Fälle vor dem Senat verhandelt. Es ging um einmal um die Frage der begehrten Gewinnauszahlung bei einer stillen Gesellschaft, der möglicherweise die vom Senat angenommene „Durchsetzungssperre” bei gekündigter Gesellschaft entgegensteht (II ZR 335/13). Zum anderen war darüber zu befinden, ob bei einer (aufgrund des Gesellschaftsvertrags zu prüfenden) Publikums-KG die Vorlage des Prüfberichts bei der Einberufung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist (II ZR 105/13). Mit vielen Eindrücken und interessanten Erfahrungen, sowohl aus der Verhandlung als auch aus der Führung durch den Bundesgerichtshof, kehrten die Teilnehmer zurück.
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