Ein Frage-Antwort-Spiel zu den VW-Vorstandsvergütungen

Eine Kleine Anfrage im Deut­schen Bun­des­tag zu den Ver­gü­tun­gen von Vor­stän­den bei der VW-AG und die Ant­wor­ten der Bun­des­re­gie­rung (BT-Druck­sa­che 18/8746). Zum Teil kluge Fra­gen, zum Teil aber auch nicht („Wen­det die Bun­des­re­gie­rung die Gesetz­ge­bung zur Ange­mes­sen­heit von Vor­stands­ver­gü­tun­gen an …?”). Im Hin­blick auf die erfragte Ver­schär­fung des bis­he­ri­gen Geset­zes zur Ange­mes­sen­heit der Vor­stands­ver­gü­tung” ver­weist die Bun­des­re­gie­rung auf die andau­ern­den Ver­hand­lun­gen über die wei­ter­ge­führte Aktio­närs­rech­te­richt­li­nie, die eine Stär­kung des Ver­gü­tungs­vo­tums der Haupt­ver­samm­lung brin­gen könnte.

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