Eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag zu den Vergütungen von Vorständen bei der VW-AG und die Antworten der Bundesregierung (BT-Drucksache 18/8746). Zum Teil kluge Fragen, zum Teil aber auch nicht („Wendet die Bundesregierung die Gesetzgebung zur Angemessenheit von Vorstandsvergütungen an …?”). Im Hinblick auf die erfragte „Verschärfung des bisherigen Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung” verweist die Bundesregierung auf die andauernden Verhandlungen über die weitergeführte Aktionärsrechterichtlinie, die eine Stärkung des Vergütungsvotums der Hauptversammlung bringen könnte.
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