Über das Projekt eines europäischen Modellgesetzes für das Gesellschaftsrecht (European Model Company Law Act – EMCLA) berichtet Baums.
Es handelt sich dabei um das Vorhaben einer privaten Sachverständigengruppe aus (bislang) 19 europäischen Staaten. Mit der EU-Kommission ist ein Informationsaustausch vereinbart worden. Ein europäisches Modell-Kapitalgesellschaftsgesetz würde nicht in einen Rechtsakt der EU-Organe münden, also weder den Mitgliedstaaten durch eine Richtlinie die Vereinheitlichung ihrer Gesellschaftsrechte zwingend vorschreiben noch eine weitere europäische Rechtsform schaffen. Entwickelt werden soll ein Entwurf eines Kapitalgesellschaftsgesetzes, der dann von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann, aber nicht muss.
Derzeit in Arbeit befinden sich das Kapitel über die Entstehung einer Aktiengesellschaft (durch Gründung oder Umwandlung) sowie das Zentralkapitel über „directors´ duties”.
Schreiben Sie einen Kommentar