Statt bei Freunden, Familie, Venture Capital-Gebern oder Banken um Geld nachzusuchen und sich deren Bedingungen zu unterwerfen, wird die Geschäftsidee dem Publikum zur Beteiligung angeboten: Crowdfunding. Jedenfalls für leicht eingängige, auf Konsumenten ausgerichtete Geschäftsideen verspricht dieser Ansatz Erfolg. Voraussetzung ist ein großer Absatzmarkt, wie dies der europäische Binnenmarkt gewährleisten könnte. Dem Wunsch nach grenzenlosem Crowdfunding gegenüber steht eine Fragmentierung des Rechts. Plattformbetreiber müssen von EU-Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedliche rechtliche Anforderungen erfüllen. Infolgedessen lässt sich ein Crowdfunding nur unter erschwerten Bedingungen realisieren, Geschäftsideen, die auf Nischen ausgerichtet sind, scheitern. Der EU-Binnenmarkt für Kapital ist im Gründungssegment unvollendet.
Daher stellt sich die Europäische Kommission derzeit in Umsetzung des Aktionsplans Kapitalmarktunion die Frage, welcher Schritte es bedarf, den europäischen Crowdfunding Binnenmarkt zu verbessern. Diese Frage steht im Mittelpunkt einer Untersuchung unter Beteiligung des IUR-Direktors Prof. Dr. Dirk Zetzsche. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass ein Verzicht auf jegliche Regulierung von Crowdfunding ebenso wenig zur Effizienz der grenzüberschreitenden Kapitalaufbringung beiträgt wie eine auf das Produkt, oder — wie in Deutschland – die Investitionssumme pro Anleger fokussierende Regulierung. Stattdessen werden – nach dem Vorbild aller erfolgreichen EU-Kapitalmarktprodukte – eine Regulierung der „Anlagen-Verwalter“ (i.e. der Plattformbetreiber) angeregt und auf der Grundlage der Finanzmarktrichtlinie („MiFID“) konkrete rechtspolitische Vorschläge erarbeitet, die auf eine optimale Balance zwischen Anlegerschutz und Innovationsförderung abzielen. — Die Untersuchung ist hier abrufbar.
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