Endet die crowd“ an der Grenze? – Überlegungen zu einem Crowdfunding Binnenmarkt

Statt bei Freun­den, Fami­lie, Ven­ture Capi­tal-Gebern oder Ban­ken um Geld nach­zu­su­chen und sich deren Bedin­gun­gen zu unter­wer­fen, wird die Geschäfts­idee dem Publi­kum zur Betei­li­gung ange­bo­ten: Crowd­fun­ding. Jeden­falls für leicht ein­gän­gige, auf Kon­su­men­ten aus­ge­rich­tete Geschäfts­ideen ver­spricht die­ser Ansatz Erfolg. Vor­aus­set­zung ist ein gro­ßer Absatz­markt, wie dies der euro­päi­sche Bin­nen­markt gewähr­leis­ten könnte. Dem Wunsch nach gren­zen­lo­sem Crowd­fun­ding gegen­über steht eine Frag­men­tie­rung des Rechts. Platt­form­be­trei­ber müs­sen von EU-Mit­glied­staat zu Mit­glied­staat unter­schied­li­che recht­li­che Anfor­de­run­gen erfül­len. Infol­ge­des­sen lässt sich ein Crowd­fun­ding nur unter erschwer­ten Bedin­gun­gen rea­li­sie­ren, Geschäfts­ideen, die auf Nischen aus­ge­rich­tet sind, schei­tern. Der EU-Bin­nen­markt für Kapi­tal ist im Grün­dungs­seg­ment unvollendet.

Daher stellt sich die Euro­päi­sche Kom­mis­sion der­zeit in Umset­zung des Akti­ons­plans Kapi­tal­markt­union die Frage, wel­cher Schritte es bedarf, den euro­päi­schen Crowd­fun­ding Bin­nen­markt zu ver­bes­sern. Diese Frage steht im Mit­tel­punkt einer Unter­su­chung unter Betei­li­gung des IUR-Direk­tors Prof. Dr. Dirk Zetz­sche. Die Unter­su­chung kommt zu dem Ergeb­nis, dass ein Ver­zicht auf jeg­li­che Regu­lie­rung von Crowd­fun­ding ebenso wenig zur Effi­zi­enz der grenz­über­schrei­ten­den Kapi­tal­auf­brin­gung bei­trägt wie eine auf das Pro­dukt, oder — wie in Deutsch­land – die Inves­ti­ti­ons­summe pro Anle­ger fokus­sie­rende Regu­lie­rung. Statt­des­sen wer­den – nach dem Vor­bild aller erfolg­rei­chen EU-Kapi­tal­markt­pro­dukte – eine Regu­lie­rung der Anla­gen-Ver­wal­ter“ (i.e. der Platt­form­be­trei­ber) ange­regt und auf der Grund­lage der Finanz­markt­richt­li­nie („MiFID“) kon­krete rechts­po­li­ti­sche Vor­schläge erar­bei­tet, die auf eine opti­male Balance zwi­schen Anle­ger­schutz und Inno­va­ti­ons­för­de­rung abzie­len. — Die Unter­su­chung ist hier abrufbar.

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