§ 41a GWB idF RefE v. Januar 2010: „Sind auf einem Markt mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung Unternehmen marktbeherrschend und ist auf absehbare Zeit das Fortbestehen dieser Marktbeherrschung zu erwarten, obwohl Wettbewerb technisch und wirtschaftlich möglich ist, kann das Bundeskartellamt auf der Grundlage einer aktuellen Untersuchung des betroffenen Wirtschaftszweigs anordnen, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen Teile seines Vermögens veräußern … muss, wenn dies eine wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen erwarten lässt und verhältnismäßig ist.” — Über dieses Vorhaben einer „Entflechtung von Großkonzernen” findet am 8.2.2010 in Düsseldorf das nächste Forum Unternehmensrecht statt. Es referieren Dr. Armin Jungbluth, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Leiter des Referats Wettbewerbs‑, Regulierungs- und Privatisierungspolitik und Christian Ewald, Bundeskartellamt, Leiter des Referats für Ökonomische Grundsatzfragen. Moderiert wird die Veranstaltung von Prof. Dr. Justus Haucap (DICE) sowie Prof. Dr. Christian Kersting (IUR).
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