Die EU-Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt) hat im Internet eine Konsultation zur grenzüberschreitenden Verlegung von „Firmensitzen” (so lautet die Übersetzung von „registered offices”) gestartet, die bis Mitte April 2013 läuft. Damit kommt ein Jahr nach der Aufforderung durch das EU-Parlament die Sache entsprechend der Ankündigung im Aktionsplan 2012 wieder etwas in Schwung.
Die Konsultation wird durch das Ausfüllen eines Online-Fragebogens durchgeführt. Der Fragebogen befasst sich mit folgenden Themen: Ist eine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene erforderlich? Wie sollte eine solche Regelung aussehen? Welchen Hindernissen sehen sich Firmen derzeit gegenüber, die ihren Firmensitz in andere Länder verlegen möchten? Es soll ermittelt werden, welche Vorteile ein Eingreifen der EU bei der grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen bringen könnte.
Die Antworten sollen dazu dienen, die Notwendigkeit einer neuen Rechtsvorschrift zu beurteilen und ihre möglichen Auswirkungen zu ermitteln. Auch will die Kommission „detaillierte Informationen zu den Kosten erhalten, die Unternehmen derzeit für die Verlegung ihrer Firmensitze in andere Länder tragen müssen.”
Der Fragebogen ist zum Teil kurios. Er fragt im Stil eines Quiz ab: „Wie viele Unternehmen haben ihren Firmensitz während der letzten 3 Jahre aus Ihrem Land in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verlegt?” Dann darf man ankreuzen, ob weniger als 50, drei Zwischenstufen und mehr als 50 000. Immerhin gibt auch die Option „Ich weiß es nicht”. Noch weltfremder ist die Frage: „Wie viele Unternehmen/Organisationen würden Ihren Informationen nach ihren Sitz verlegen, wenn es eine spezielle EU-Regelung zur direkten grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen gäbe?”. Es ist rätselhaft, welche Erkenntnisse mit diesen Fragen zu hypothetischen Verläufen gewonnen werden sollen. Und es geht gerade so weiter: „Was würde ein durchschnittliches Unternehmen sparen, wenn es eine spezielle EU-Regelung zur direkten grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen gäbe?” Ich weiß es nicht (Antwortoption), oder sind es (eine von vier weiteren Optionen) „zwischen 10 000 und 50 000 Euro”? Hier ist der Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet. Die eigentlich interessanten Gestaltungen werden zum Schluss abgefragt: „Sollte bei einer grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen die Verlegung der Firmenzentrale (Hauptverwaltung) obligatorisch sein?”
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