EU-Konsultation zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung

Die EU-Kom­mis­sion (Gene­ral­di­rek­tion Bin­nen­markt) hat im Inter­net eine Kon­sul­ta­tion zur grenz­über­schrei­ten­den Ver­le­gung von Fir­men­sit­zen” (so lau­tet die Über­set­zung von regis­tered offices”) gestar­tet, die bis Mitte April 2013 läuft. Damit kommt ein Jahr nach der Auf­for­de­rung durch das EU-Par­la­ment die Sache ent­spre­chend der Ankün­di­gung im Akti­ons­plan 2012 wie­der etwas in Schwung. 

Die Kon­sul­ta­tion wird durch das Aus­fül­len eines Online-Fra­ge­bo­gens durch­ge­führt. Der Fra­ge­bo­gen befasst sich mit fol­gen­den The­men: Ist eine gesetz­li­che Rege­lung auf EU-Ebene erfor­der­lich? Wie sollte eine sol­che Rege­lung aus­se­hen? Wel­chen Hin­der­nis­sen sehen sich Fir­men der­zeit gegen­über, die ihren Fir­men­sitz in andere Län­der ver­le­gen möch­ten? Es soll ermit­telt wer­den, wel­che Vor­teile ein Ein­grei­fen der EU bei der grenz­über­schrei­ten­den Ver­le­gung von Fir­men­sit­zen brin­gen könnte. 

Die Ant­wor­ten sol­len dazu die­nen, die Not­wen­dig­keit einer neuen Rechts­vor­schrift zu beur­tei­len und ihre mög­li­chen Aus­wir­kun­gen zu ermit­teln. Auch will die Kom­mis­sion detail­lierte Infor­ma­tio­nen zu den Kos­ten erhal­ten, die Unter­neh­men der­zeit für die Ver­le­gung ihrer Fir­men­sitze in andere Län­der tra­gen müssen.” 

Der Fra­ge­bo­gen ist zum Teil kurios. Er fragt im Stil eines Quiz ab: Wie viele Unter­neh­men haben ihren Fir­men­sitz wäh­rend der letz­ten 3 Jahre aus Ihrem Land in einen ande­ren EU-Mit­glieds­staat ver­legt?” Dann darf man ankreu­zen, ob weni­ger als 50, drei Zwi­schen­stu­fen und mehr als 50 000. Immer­hin gibt auch die Option Ich weiß es nicht”. Noch welt­frem­der ist die Frage: Wie viele Unternehmen/​Organisationen wür­den Ihren Infor­ma­tio­nen nach ihren Sitz ver­le­gen, wenn es eine spe­zi­elle EU-Rege­lung zur direk­ten grenz­über­schrei­ten­den Ver­le­gung von Fir­men­sit­zen gäbe?”. Es ist rät­sel­haft, wel­che Erkennt­nisse mit die­sen Fra­gen zu hypo­the­ti­schen Ver­läu­fen gewon­nen wer­den sol­len. Und es geht gerade so wei­ter: Was würde ein durch­schnitt­li­ches Unter­neh­men spa­ren, wenn es eine spe­zi­elle EU-Rege­lung zur direk­ten grenz­über­schrei­ten­den Ver­le­gung von Fir­men­sit­zen gäbe?” Ich weiß es nicht (Ant­wort­op­tion), oder sind es (eine von vier wei­te­ren Optio­nen) zwi­schen 10 000 und 50 000 Euro”? Hier ist der Belie­big­keit Tür und Tor geöff­net. Die eigent­lich inter­es­san­ten Gestal­tun­gen wer­den zum Schluss abge­fragt: Sollte bei einer grenz­über­schrei­ten­den Ver­le­gung von Fir­men­sit­zen die Ver­le­gung der Fir­men­zen­trale (Haupt­ver­wal­tung) obli­ga­to­risch sein?” 

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