Festschrift für Gerd Nobbe

Etwas ver­spä­tet in der Tra­di­tion mei­ner Hin­weise auf Fest­schrif­ten: Anfang 2009 ist erschie­nen die Fest­schrift für Gerd Nobbe, den lang­jäh­ri­gen Vor­sit­zen­den des für das Bank- und Bör­sen­recht zustän­di­gen XI. Zivil­se­nats des Bun­des­ge­richts­hofs. Das Werk wird im RWS-Ver­lag her­aus­ge­ge­ben von Mathias Haber­sack, Hans-Ulrich Joe­res und Achim Krä­mer. Die Abtei­lung Han­dels- und Gesell­schafts­recht” ist zwar nur mit drei Bei­trä­gen ver­tre­ten (Cars­ten Schä­fer; Joa­chim Siol; Harm Peter Wes­ter­mann), aber das täuscht: auch in den ande­ren Abtei­lun­gen fin­det sich Ein­schlä­gi­ges. Hin­ge­wie­sen sei ins­be­son­dere auf die Stu­die von Peter Mül­bert über Die Aktie zwi­schen mit­glied­schafts- und wert­pa­pier­recht­li­chen Vor­stel­lun­gen” oder von Mathias Haber­sack zu Anwen­dungs­vor­aus­set­zun­gen und ‑gren­zen des § 221 AktG, dar­ge­stellt am Bei­spiel von Pflichtwandelanleihen,

Akti­en­an­lei­hen und war­rants””.

Ein Kommentar

  1. Diese Ban­ken­ma­rio­nette mit einer Fest­schrift zu ehren steht unse­rer Pro­fes­sion nicht gut zu Gesicht. Reli­giö­sen Men­schen bleibt die Hoff­nung, dass er seine Opfer im Jen­seits wie­der sieht. Aber wie das so ist mit schlech­ten Men­schen: sein Dahin­schei­den wird sicher noch auf sich war­ten lassen.

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