Finanzmarktstabilisierung: anwaltlicher Sachverstand konsultativ herangezogen

Im Rah­men der Erar­bei­tung der Gesetz- und Ver­ord­nungs­ent­würfe wurde der spe­zi­elle, ins­be­son­dere gesell­schafts­recht­li­che und ver­fas­sungs­recht­li­che Sach­ver­stand der man­da­tier­ten Rechts­an­wälte kon­sul­ta­tiv her­an­ge­zo­gen.” So beschreibt die Bun­des­re­gie­rung die Mit­wir­kung von 4 Anwalts­kanz­leien bei der jüngs­ten Finanz­markt­ge­setz­ge­bung in Beant­wor­tung einer klei­nen Anfrage. Alle Auf­träge seien im Wege der frei­hän­di­gen Ver­gabe erfolgt. Die Höhe des Auf­trags­vo­lu­mens will die Bun­des­re­gie­rung nicht ange­ben. Ori­gi­nelle Begrün­dung des Man­dan­ten: Die Bun­des­re­gie­rung ist auch im Ver­hält­nis zum Deut­schen Bun­des­tag zur Wah­rung der Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nisse der man­da­tier­ten Rechts­an­wälte verpflichtet.”


3 Kommentare

  1. Soweit mich meine rudi­men­tä­ren öffent­lich recht­li­chen Kennt­nisse nicht täu­schen ist eine frei­hän­dige Ver­gabe nur bis zu einem Auf­trags­wert von € 200.000 zulässig.

  2. Am Sach­ver­stand der kon­sul­tier­ten Anwälte habe ich keine Zwei­fel, wohl aber an deren Unab­hän­gig­keit. Als Anle­ger­schutz­kanz­leien sind die her­an­ge­zo­ge­nen Unter­neh­mun­gen jeden­falls nicht bekannt gewor­den. Und um Anle­ger­schutz (siehe Leh­mann Broth.) geht es doch bei der Finanz­krise — zumin­dest auch. Und mich würde auch inter­es­sie­ren, wie weit denn die Bera­tung gereicht hat — das Hin­schrei­ben der Regeln besorgt der Gesetz­ge­ber” (!) hof­fent­lich noch selbst.

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