„Im Rahmen der Erarbeitung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe wurde der spezielle, insbesondere gesellschaftsrechtliche und verfassungsrechtliche Sachverstand der mandatierten Rechtsanwälte konsultativ herangezogen.” So beschreibt die Bundesregierung die Mitwirkung von 4 Anwaltskanzleien bei der jüngsten Finanzmarktgesetzgebung in Beantwortung einer kleinen Anfrage. Alle Aufträge seien im Wege der freihändigen Vergabe erfolgt. Die Höhe des Auftragsvolumens will die Bundesregierung nicht angeben. Originelle Begründung des Mandanten: „Die Bundesregierung ist auch im Verhältnis zum Deutschen Bundestag zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der mandatierten Rechtsanwälte verpflichtet.”
Soweit mich meine rudimentären öffentlich rechtlichen Kenntnisse nicht täuschen ist eine freihändige Vergabe nur bis zu einem Auftragswert von € 200.000 zulässig.
Am Sachverstand der konsultierten Anwälte habe ich keine Zweifel, wohl aber an deren Unabhängigkeit. Als Anlegerschutzkanzleien sind die herangezogenen Unternehmungen jedenfalls nicht bekannt geworden. Und um Anlegerschutz (siehe Lehmann Broth.) geht es doch bei der Finanzkrise — zumindest auch. Und mich würde auch interessieren, wie weit denn die Beratung gereicht hat — das Hinschreiben der Regeln besorgt der „Gesetzgeber” (!) hoffentlich noch selbst.