Der Arbeitskreis Europäisches Unternehmensrecht hat sich am Freitag in Frankfurt/M. zu seiner Frühjahrssitzung getroffen. Das Hauptthema war die Umsetzung der geänderten Kapitalrichtlinie in deutsches (Aktien-)Recht. Ein Gesetzentwurf ist in den nächsten Monaten zu erwarten. Prof. Dr. Cahn referierte über den Erwerb eigener Aktien, Prof. Dr. Drygala behandelte die Financial Assistance, Prof. Dr. Schäfer sprach über neue Regeln für Sacheinlagen und Prof. Dr. Ekkenga über die Reform der Kapitalherabsetzung.
Ferner wurden die (Teil-)Ergebnisse zweier Arbeitsgruppen präsentiert und diskutiert, die auf dem Herbsttreffen in Köln eingerichtet worden waren. RA Dr. Simon behandelte Reformfragen im Umwandlungsrecht; Prof. Dr. Hennrichs stellte Überlegungen zur Ausgestaltung einer Ausschüttungssperre bei IFSR-Bilanzen vor, für die schon ein Gesetzesvorschlag erarbeitet wurde.
Dr. Kuck (Büro MdEP Lehne) berichtete über rechtspolitische Entwicklungen des Unternehmensrechts in Brüssel/Straßburg.
Die Referate werden demnächst im „Konzern” publiziert.
Die nächste Sitzung des AK EUR ist am 16.11. 2007 in Mannheim. Dort wird eine auf dem Frühjahrstreffen erkannte Frage im Mittelpunkt stehen: Ob und inwieweit die besonderen deutschen Regeln der Individualanfechtung im Aktienrecht eine sinnvolle praktische Umsetzung der europäischen Richtlinien (insb. über Kapital und Umwandlungen) behindern.
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