Eine zufriedene Bilanz zieht die Bundesjustizministerin. In der Tat war einiges geboten, wie die nachfolgende Zusammenstellung der gesellschafts‑, handels- und bilanzrechtlichen Legislatur zeigt (Quelle: BMJ).
- „Am 5. August 2009 ist das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung in Kraft getreten. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass in vielen Unternehmen zu stark auf das Erreichen kurzfristiger Parameter und zu wenig auf das langfristige Wohlergehen des Unternehmens geachtet wurde. Die Neuregelung sorgt bei der Managervergütung für langfristige Verhaltensanreize und stellt sicher, dass auch in Vorstandsetagen mit Augenmaß vergütet wird. Auch ist es künftig leichter möglich, Gehälter bei einer Verschlechterung der Lage des Unternehmens zu kürzen. (Mehr)
- Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) passt das Aktienrecht dem Internetzeitalter an. Aktionäre werden besser informiert und ihnen wird die Stimmrechtsausübung erleichtert. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken will das Gesetz die Präsenz von Aktionären in der Hauptversammlung erhöhen. Das ARUG erschwert sogenannten „räuberischen Aktionären” das Geschäft und enthält zudem eine für die Praxis wichtige Neuordnung des Fristenregimes im Vorfeld der Hauptversammlung. Die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes werden am 1. September 2009 in Kraft treten. (Mehr)
- Mit dem am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wird die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang entlastet (ca. 2,5 Mrd. Euro pro Jahr) und das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt. Das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht wird im Kern beibehalten, aber in einer Reihe von Punkten modernisiert und an international geltende Standards angeglichen. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs‑, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. (Mehr)
- Das neue GmbH-Recht (MoMiG) ist seit 1. November 2008 in Kraft. Es stärkt die GmbH im internationalen Wettbewerb der Rechtsformen und macht sie zu einer modernen Rechtsform für den Mittelstand. Unternehmensgründungen wurden erleichtert und beschleunigt. Existenzgründern steht eine neue Einstiegsvariante der GmbH zur Verfügung, die so genannte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Anders als die normale GmbH kann sie mit einem Stammkapital unter 25.000 Euro gegründet werden, muss aber später aus ihren Gewinnen das Mindestkapital der normalen GmbH (25.000 Euro) ansparen. Für unkomplizierte Standardgründungen stellt das neue Gesetz Musterprotokolle zur Verfügung. Ein Bündel von Maßnahmen erhöht die Attraktivität der GmbH nicht nur in der Gründung, sondern auch als „werbendes”, also am Markt tätiges Unternehmen. (Mehr)
- Im Zusammenhang mit weiteren Regeln zur Stabilisierung des Finanzmarktes ist am 17. Oktober 2008 eine Änderung der Insolvenzordnung in Kraft getreten, durch die der Überschuldungsbegriff geändert wurde, um sanierungsfähige Unternehmen in der Krise zu sichern. Diese ursprünglich bis Ende 2010 befristete Regelung soll um drei Jahre verlängert werden (Mehr
- Das Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) gilt seit 1. Januar 2007. Handelsregister werden seitdem nicht mehr in Papierform, sondern elektronisch geführt. Das EHUG modernisiert den Umgang mit veröffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten grundlegend und ermöglicht die Nutzung aller Vorzüge des elektronischen Rechtsverkehrs. Informationskosten werden damit gesenkt, Bürokratie abgebaut und das Wirtschaftsleben transparenter. Mit dem elektronischen Unternehmensregister wurde eine zentrale Stelle geschaffen, bei der alle wesentlichen Unternehmensdaten gebündelt für jedermann zum Abruf zur Verfügung stehen. (Mehr)
- Seit dem 20. April 2007 hat sich die Mobilität für Unternehmen in Europa deutlich verbessert. Das an diesem Tag in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes gestattet es deutschen Kapitalgesellschaften, mit Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu fusionieren. Ebenso können ausländische Gesellschaften nach Deutschland hinein verschmolzen werden. Dies erlaubt grenzüberschreitende Kooperationen oder Umstrukturierungen und kommt gerade kleinen und mittleren Unternehmen zugute. (Mehr)
- Am 18. August 2006 ist das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts in Kraft getreten. Durch diese Reform des Genossenschaftsrechts wurde die Gründung von Genossenschaften nach deutschem Recht erleichtert und insbesondere kleine Genossenschaften von bürokratischem Aufwand entlastet. Darüber hinaus wurde sichergestellt, dass die neue Europäische Genossenschaft (SEC) und die Genossenschaft nach dem Genossenschaftsrecht gleich behandelt werden. Schließlich wurden Ideen aus der Corporate-Governance-Diskussion, die im Aktienrecht geführt wurde, auf die Genossenschaften übertragen. (Mehr)”
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