Unter diesem Generalthema stand das ZHR-Symposion am 18./19.1.2019. Die Tagung versammelte ca. 100 Teilnehmer aus Wissenschaft, BGH, Anwalts- und Unternehmenspraxis. Nach beeindruckenden Berichten aus Großunternehmen über die Probleme der CyberSecurity und der Datenschutzes rückten die Aufgaben der Gesellschaftsorgane bei digitaler Unternehmensleitung in den Fokus. Der Einsatz künstlicher Intelligenz wurde ebenso besprochen wie die Ausgliederung digitaler Funktionen sowie die digitale Kommunikation mit Aktionären und Investoren. Der nächste Tage hatte als Themen die Einsatzmöglichkeiten der Blockchain und daran ansetzend „smart contracts” im Zivil- und Handelsrecht sowie Kryptowährungen im Geldrecht ; last but not least ging es um „Initial Coin Offerings im Aktien- und Kapitalmarktrecht”.
Die Referate und Diskussionsberichte werden im Jahresverlauf in der ZHR veröffentlicht.
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