Um das Warten auf das Umsetzungsgesetz zur Aktionärsrechte-Richtlinie („ARUG II”) zu verkürzen (FAZ und Handelsblatt berichteten „exklusiv” am 28.9. von einem Referentenentwurf in der Ressortabstimmung) hier zwei Hinweise auf interessante Beiträge:
Erste Erfahrungen mit dem Transparenzregister — Hoher Aufwand, wenig Nutzen
(Notar Prof. Dr. Heribert Heckschen; Legal Tribune Online v. 1.10.2018)
Rechtspolitische Entwicklungen bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen und Spaltungen
(RA Dr. Hartwin Bungert, LL.M.; Handelsblatt/DB-Rechtsboard v. 2.10.2018)
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