Natürlich (noch) nicht. Doch wird die große AG wie eine Behörde behandelt, wenn es um die „Geschlechtergerechtigkeit” geht. Der Staat verlangt künftig einen 30%-Geschlechterproporz sowohl in seiner Verwaltung als auch im Aufsichtsrat einer (börsennotierten und paritätisch mitbestimmten) Aktiengesellschaft. Das ist die Grundaussage des Referentenentwurfs eines „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst”. Diese Gleichsetzung von öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft ist verfehlt. Der Staat mag für seinen Bereich ein „Bundesgleichstellungsgesetz” verabschieden (Art. 2 des RefE), aber dasselbe für eine private Unternehmung zu verlangen bedeutet: es wie ein staatliches zu behandeln, also insoweit zu verstaatlichen. Wenn ein privater Investor eine Vermögensverwaltung sucht, so ist (bislang) noch niemand auf die Idee gekommen, er müsse bei der Auswahl eine Quote beachten. Warum das anders ist, wenn seine Investition über eine Aktiengesellschaft läuft, kann nicht erklärt werden.
Die Quote soll für neue Aufsichtsratsbesetzungen ab 2016 gelten. Eine Bestandsschutzregelung gibt es nicht. Wer in eine börsennotierte AG deutschen Rechts investiert hat, sieht ab 2016 sein Investment von einem Aufsichtsrat betreut, der nach gesellschaftspolitischen Vorstellungen zusammengesetzt wird. Der Eingriff mag verfassungsrechtlich sogar durchgehen, ordnungspolitisch ist er ein Sündenfall. Der Gesetzgeber könnte stattdessen bestimmen, dass neugegründete Aktiengesellschaften mit der Segnung eines „geschlechtergerechten” Aufsichtsrats zu versehen sind. Dann würde sich auch in der Praxis zeigen, ob diese AG neuen Typs zu einer „Verbesserung wirtschaftlicher Entscheidungen” führt (Art. 23 RefE). Wäre dem so, würde sie sich schnell durchsetzen.
Schließlich befremdet, dass es nicht so etwas wie einen Tendenzschutz gibt. Angenommen, ein feministisches Projekt, etwa ein Verlag, wird als große AG geführt. Dann müsste fortan der mit voller Absicht nur Frauen aufweisende Aufsichtsrat zwangsweise mit einem Männeranteil bestückt werden. Diese Missachtung der privaten Lebenseinstellung/Weltanschauung ist schwerlich zu rechtfertigen.
Zum Glück kosten die Geschlechterquotierung der Aufsichtsräte und die verlangten Zielvorgaben für Vorstand und nachgeordnete Hierarchieebenen so gut wie kein Geld … . „Auf Seiten der Wirtschaft ergibt sich zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 22.300 Euro”, teilt der Gesetzentwurf mit. Der war gut.
(Beitrag zuerst erschienen im Rechtsboard v. 26.9.2014).
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