Hätten Sie es gewusst? Schwerpunktklausur Unternehmensrecht

Die Auf­gabe wurde als Teil der Klau­sur im Schwer­punkt­be­reich Unter­neh­men und Märkte im Sep­tem­ber 2014 an der Juris­ti­schen Fakul­tät in Düs­sel­dorf gestellt. 

1. Die Vinum-AG (Grund­ka­pi­tal: 100 000 Euro) mit Sitz in Düs­sel­dorf han­delt mit Wei­nen in Fili­al­ge­schäf­ten. Der Vor­stand möchte die Geschäfts­tä­tig­keit aus­wei­ten und einen Online-Ver­trieb star­ten. Der Auf­sichts­rat ist dage­gen, weil er meint, die Kun­den wür­den die per­sön­li­che Atmo­sphäre in den Laden­ge­schäf­ten vor­zie­hen. Daher ver­wei­gert er die nach der Sat­zung erfor­der­li­che Zustim­mung. Der Vor­stand beruft dar­auf­hin eine Haupt­ver­samm­lung (HV) ein, wel­che die Maß­nahme bil­ligt. Der Auf­sichts­rat will sich damit nicht abfin­den. Er ist der Auf­fas­sung, dass der HV die Kom­pe­tenz fehle, über diese Frage der Geschäfts­füh­rung zu ent­schei­den. Der Auf­sichts­rat über­legt, den Beschluss anzu­fech­ten. Außer­dem wird erwo­gen, die Bestel­lung der reni­ten­ten Vor­stands­mit­glie­der zu widerrufen. 

Auf­gabe 1: Erläu­tern Sie dem Auf­sichts­rat knapp die Rechtslage. 

2. Die vor­ste­hend erwähnte HV wurde vom Vor­stand sat­zungs­ge­mäß per E‑Mail am 1.8.2014 an die im Akti­en­re­gis­ter notier­ten Per­so­nen ein­be­ru­fen. Die HV fand am 28.8. 2014 statt. Der Tagungs­ort war das Neben­zim­mer der Wein­hand­lung in Köln. Von den fünf ein­ge­la­de­nen Aktio­nä­ren waren drei per­sön­lich anwe­send (A, B, C). Der C stand am HV-Tag noch als Aktio­när im Akti­en­re­gis­ter, er hatte seine Aktien jedoch vor eini­gen Tagen wirk­sam ver­äu­ßert. Wäh­rend Aktio­när D sich durch einen Bekann­ten ver­tre­ten ließ, nahm Aktio­när E nahm im Wege elek­tro­ni­scher Kom­mu­ni­ka­tion teil; die Gesell­schaft hat eine ent­spre­chende Sat­zungs­klau­sel. Der Auf­sichts­rat war nicht ein­ge­la­den und fehlte. 

Auf­gabe 2: Der Vor­stand fragt mit Blick auf seine Haf­tung, ob es sich um einen gesetz­mä­ßi­gen Beschluss (§ 93 AktG) handelt? 

3. Auf der HV wurde zur Finan­zie­rung auch noch eine Kapi­tal­erhö­hung mit der nöti­gen Mehr­heit beschlos­sen. Der Ver­tre­ter des Aktio­närs D hat aller­dings der Beschluss­fas­sung wider­spro­chen und Wider­spruch zur Nie­der­schrift des anwe­sen­den Notars ein­ge­legt. Der seit lan­gem mit 5% betei­ligte D ist gegen­wär­tig in einer finan­zi­ell schwa­chen Ver­fas­sung und fürch­tet, bei der Kapi­tal­erhö­hung nicht mit­hal­ten zu kön­nen. Er erwägt, eine Anfech­tungs­klage ein­zu­rei­chen, damit der Beschluss vom Tisch kommt”. 

Auf­gabe 3: Erläu­tern sie dem Aktio­när D, ob er sein Ziel errei­chen kann, auch mit Blick auf eine mög­li­che Reak­tion der Gesellschaft.”

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .