Die 2. gesellschaftsrechtliche Richtlinie von 1976 hat das Institut des festen Kapitals für alle Aktiengesellschaften in der EU vorgeschrieben. Nach 30 Jahren wird daran zunehmend Kritik geübt. Der Rickford-Bericht (2004) empfiehlt die Abschaffung des festen Kapitals. Die EU-Kommission hat die KPMG mit einer Untersuchung beauftragt, ob und wie die 2. Richtlinie grundlegend zu ändern ist (eine kleine Revision ist bereits in diesem Jahr erfolgt).
In einem soeben erschienen Sonderheft der ZGR „Kapital in Europa” nehmen deutsche und ausländische Wissenschaftler Stellung zu einzelnen Fragen des festen Kapitals. Es finden sich dort 15 Einzeluntersuchungen zu Aspekten des Kapitals in Deutschland und seiner Bezüge zu angrenzenden Rechtsbereichen (z. B. Rechnungslegung, Insolvenz) und 9 Berichte zum festen Kapital im Ausland (Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Polen, Spanien und USA). Siehe Inhaltsverzeichnis.
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