Unter der Überschrift „Rechtsfolgen der Digitalisierung” wird angekündigt (–> S. 131): „Bei Onlineregistrierungen von Gesellschaften setzen wir uns – auch auf europäischer
Ebene – für effektive präventive Kontrollen und zuverlässige Identitätsprüfungen ein, um die Richtigkeit der Eintragungen und den Vertrauensschutz öffentlicher Register zu gewährleisten; einfache Online-Anmeldungen lehnen wir ab.”
Weitere Vorhaben passen nicht zur Überschrift, was soll‚s:
„Wir setzen uns für eine europäische Harmonisierung der Regelungen über die grenzüberschreitende Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften („Sitzverlegungs
Richtlinie“) und die Europäische Privatgesellschaft (SPE) unter Wahrung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der Unternehmensmitbestimmung, der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter ein.”
Wir werden das Personengesellschaftsrecht reformieren und an die Anforderungen eines modernen, vielfältigen Wirtschaftslebens anpassen; wir werden eine Experten-
kommission einsetzen, die gesetzliche Vorschläge für eine grundlegende Reform erarbeitet.”
„Im aktienrechtlichen Beschlussmängelrecht werden wir im Interesse des Minderheitenschutzes und der Rechtssicherheit Brüche und Wertungswidersprüche beseitigen. Ferner werden wir das langwierige und teure Spruchverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Interessen von Minderheitsaktionärinnen und ‑aktionären sowie Kleinanlegerinnen und ‑anlegern evaluieren.
„Wir prüfen, ob zur Erleichterung von
Forschungskooperationen eine neue Rechtsform für diese Art der Zusammenarbeit eingeführt werden sollte.”
S. 118 zum Vereinsrecht: „Insbesondere streben wir im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Eintragungsfähigkeit von Vereinen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb im Interesse von bürgerschaftlichen Initiativen Verbesserungen im Vereinsrecht an.”
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