1965 gab es ein neues Aktiengesetz; ab 1970 erschien dazu unter der Herausgeberschaft Wolfgang Zöllners der Kölner Kommentar (KK) im Carl Heymanns Verlag (benannt nach dem Verlagsort und dem seinerzeitigen Universitätsort des Herausgebers). Er hat diesen Kommentar aufgebaut, ein überwiegend junges Autorenteam um sich geschart und sich mit Stil und Anspruch von den damals bestehenden Werken deutlich abgesetzt. Die 1. Auflage war ein großer Erfolg. Jedoch ist die 1987 begonnene zweite Auflage unvollendet geblieben und wird zurzeit durch die 3. Auflage, die Zöllner zusammen mit mir herausgibt, überholt. Das Steckenbleiben der 2. Auflage hat auch mit der „Aktienrechtsreform in Permanenz” (Zöllner AG 1994, 336) zu tun, die mit einem „herzlichen Mitleid” an die Autoren von Großkommentaren verbunden wird (Seibert AG 2002, 417, 420). Auf diese veränderten Bedingungen reagierten andere Werke früher und haben ihren Autorenkreis verbreitert.
Im Zuge der 3. Auflage sind zum Jahreswechsel 2009/2010 weitere Teillieferungen erschienen. Die §§ 1 – 53 AktG liegen komplett vor (Dauner-Lieb, Arnd Arnold, Koppensteiner, Michael Arnold); die darin eingeschlossene Erläuterung der §§ 15 – 22 AktG, die schon 2004 erschienen ist, wurde von Koppensteiner in einer Zweitbearbeitung auf den aktuellen Stand gebracht. Die Kommentierung der §§ 67 – 75 wurde im Frühjahr 2009 publiziert (Lutter/Drygala), das noch fehlende Teilstück (§§ 53a-66) wird im Frühjahr 2010 folgen. Mertens und Cahn erläutern in der Ende 2009 erschienenen Lieferung das Recht des Vorstands (§§ 76 – 94 AktG) unter Einbeziehung der jüngsten Gesetzgebung zur Vorstandsvergütung; in Vorbereitung ist die Kommentierung der AR-Vorschriften (§§ 95 – 116 AktG). Als Lieferung wird im Frühjahr 2010 erscheinen die umfassende Kommentierung des Auskunftsrechts (§§ 131, 132 AktG) durch Kersting.
Der „Europäischen Aktiengesellschaft” ist Bd. 8 des KK AktG gewidmet. Die Erläuterung der SE-VO samt zugehörigem SEAG und des SEBG samt zugehöriger SE-RL wird in zwei Teilbänden erfolgen. Erschienen sind die Lieferungen zu den Art. 11 – 14 SE-VO (Kiem), zu den Art. 32 – 42 SE-VO (Paefgen) und zu den Art. 43 – 70 SE-VO (Kiem; Siems; Wenz) sowie zu den §§ 1 – 33 SEBG (Feuerborn). Für das Jahr 2010 ist die Komplettierung vorgesehen (weitere Autoren sind: Altenhain, Maul, Veil).
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