Manche Hauptversammlung ist für Kleinaktionäre offenbar attraktiv. Buffet und Werbegeschenke locken; bei ebay werden Teilnahmerechte versteigert. Aber mehr Kopfpräsenz bedeutet nicht mehr Kapitalpräsenz — doch auf Letztere kommt es an. Die Deutsche Bank hatte 2005 gerade 25% des Grundkapitals versammelt, im Schnitt der DAX-30-Gesellschaften waren es 46%. Wenn über die Hälfte der Stimmberechtigten fehlen, ist die Hebelwirkung präsenter Minderheiten enorm. Mit geringem Einsatz kann die Gesellschaft in Abhängigkeit gebracht werden. Die bei 30% des Grundkapitals liegende Kontrollschwelle des WpÜG für ein Pflichtangebot ist in weiter Ferne.> Umgekehrt kann der eifrig die Hauptversammlung besuchende Minderheitsaktionär plötzlich als herrschendes Unternehmen eingestuft werden, weil er eine HV-Mehrheit innehat, mit der unliebsamen Folge eines Abhängigkeitsberichts. Gewichtige Kapitalmaßnahmen, für die der Hauptversammlungsbeschluss oft nur den Schlussakkord bedeutet, geraten angesichts von Zufallsmehrheiten in Gefahr.
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