Maschinelle Bürokratien — eine Auskunft aus dem (elektronischen) Handelsregister 12/2005

Fik­ti­ver Fall: Bei unse­rem Unter­neh­men ruft an ein Herr Mül­ler-Lüden­scheid, der sich als neuer Geschäfts­füh­rer unse­res gele­gent­li­chen Han­dels­part­ners, der XY-GmbH aus Dort­mund, vor­stellt. Er offe­riert ein durch­aus inter­es­san­tes, zeit­nah zu ent­schei­den­des Geschäft. Wir wol­len eine kurze Abfrage machen, ob Mül­ler-Lüden­scheid tat­säch­lich für die XY-GmbH spricht. — Ände­run­gen in den Per­so­nen der Geschäfts­füh­rer sind zur Ein­tra­gung in das Han­dels­re­gis­ter anzu­mel­den (§ 39 GmbHG). — Sehr gut. Sehen wir also schnell mal nach, denn wir haben gehört, dass es elek­tro­nisch zugäng­li­che Han­dels­re­gis­ter (§ 9a HGB) mitt­ler­weile gibt: 

Wir star­ten im Inter­net mit www​.jus​tiz​.de, dem Jus­tiz­por­tal des Bun­des und der Län­der”. Zwei­ter Klick zu Online­dienste” (hät­ten Sie‚s gewusst?). Drit­ter Klick dort zu Aus­kunft aus den Handels‑, Vereins‑, Genos­sen­schafts- und Part­ner­schafts­re­gis­tern”. Vier­ter Klick zu Regis­ter­aus­kunft” — und wir wäh­nen uns end­lich am Ziel. 

Doch weit gefehlt. Jetzt wird es föde­ral. Es erscheint das Jus­tiz­re­gis­ter der Bun­des­län­der”. Da wir wis­sen, dass Dort­mund in NRW liegt, fünf­ter Klick auf Nord­rhein West­fa­len Online”. Es kommt eine Seite über Web­auskunft der maschi­nell geführ­ten Regis­ter”. Maschi­nell? Dies erschreckt uns doch ein wenig, aber es ist nun ein­mal das Land von Kohle und Stahl und Schwer­indus­trie, da röh­ren die Maschi­nen auch im Regis­ter. Spaß bei­seite; wir woll­ten ja wis­sen, ob Mül­ler-Lüden­scheid ein ein­ge­tra­ge­ner Geschäfts­füh­rer ist. Und wäh­nen uns wie­der kurz vor dem Ziel. 

Sechs­ter Klick also auf Anmel­de­for­mu­lar”. Und nun erscheint eine PDF-Datei, die Anmel­dung zur Teil­nahme an der Inter­net-Regis­ter­aus­kunft”. Sie ist kei­nes­falls online abzu­sen­den, son­dern aus­ge­druckt per gel­ber Post an den Direk­tor des Amts­ge­richts Hagen, Hei­nitz­str. 42, 58097 Hagen zu expe­die­ren. Die Hilfe” gibt an, der Anmel­de­vor­gang laufe wie folgt ab: Die Anmel­dung erfolgt aus­schließ­lich mit­tels des hier ver­füg­ba­ren Vor­drucks beim Amts­ge­richt Hagen. Nach Ein­gang der Anmel­dung per Post teilt das Amts­ge­richt in getrenn­ten Brie­fen dem Anmel­den­den den Benut­zer­na­men und das Kenn­wort mit.” 

Nein danke, es reicht, auf die getrenn­ten Briefe vom Amts­ge­richts­di­rek­tor etc ver­zich­ten wir. Und lei­der auch auf das Geschäft mit der XY-GmbH, da unser Unter­neh­men nicht zeit­nah und sicher in Erfah­rung brin­gen konnte, wer Mül­ler-Lüden­scheid ist. Kein Geschäft, kein Umsatz, keine Arbeits­plätze, keine Steuerzahlung … 

PS: Zum Refe­ren­ten­ent­wurf 2005 eines Geset­zes über Elek­tro­ni­sche Han­dels- und Unter­neh­mens­re­gis­ter

 

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