Fiktiver Fall: Bei unserem Unternehmen ruft an ein Herr Müller-Lüdenscheid, der sich als neuer Geschäftsführer unseres gelegentlichen Handelspartners, der XY-GmbH aus Dortmund, vorstellt. Er offeriert ein durchaus interessantes, zeitnah zu entscheidendes Geschäft. Wir wollen eine kurze Abfrage machen, ob Müller-Lüdenscheid tatsächlich für die XY-GmbH spricht. — Änderungen in den Personen der Geschäftsführer sind zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 39 GmbHG). — Sehr gut. Sehen wir also schnell mal nach, denn wir haben gehört, dass es elektronisch zugängliche Handelsregister (§ 9a HGB) mittlerweile gibt:
Wir starten im Internet mit www.justiz.de, dem „Justizportal des Bundes und der Länder”. Zweiter Klick zu „Onlinedienste” (hätten Sie‚s gewusst?). Dritter Klick dort zu „Auskunft aus den Handels‑, Vereins‑, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern”. Vierter Klick zu „Registerauskunft” — und wir wähnen uns endlich am Ziel.
Doch weit gefehlt. Jetzt wird es föderal. Es erscheint das „Justizregister der Bundesländer”. Da wir wissen, dass Dortmund in NRW liegt, fünfter Klick auf „Nordrhein Westfalen Online”. Es kommt eine Seite über „Webauskunft der maschinell geführten Register”. Maschinell? Dies erschreckt uns doch ein wenig, aber es ist nun einmal das Land von Kohle und Stahl und Schwerindustrie, da röhren die Maschinen auch im Register. Spaß beiseite; wir wollten ja wissen, ob Müller-Lüdenscheid ein eingetragener Geschäftsführer ist. Und wähnen uns wieder kurz vor dem Ziel.
Sechster Klick also auf „Anmeldeformular”. Und nun erscheint eine PDF-Datei, die „Anmeldung zur Teilnahme an der Internet-Registerauskunft”. Sie ist keinesfalls online abzusenden, sondern ausgedruckt per gelber Post an den Direktor des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42, 58097 Hagen zu expedieren. Die „Hilfe” gibt an, der Anmeldevorgang laufe wie folgt ab: „Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mittels des hier verfügbaren Vordrucks beim Amtsgericht Hagen. Nach Eingang der Anmeldung per Post teilt das Amtsgericht in getrennten Briefen dem Anmeldenden den Benutzernamen und das Kennwort mit.”
Nein danke, es reicht, auf die getrennten Briefe vom Amtsgerichtsdirektor etc verzichten wir. Und leider auch auf das Geschäft mit der XY-GmbH, da unser Unternehmen nicht zeitnah und sicher in Erfahrung bringen konnte, wer Müller-Lüdenscheid ist. Kein Geschäft, kein Umsatz, keine Arbeitsplätze, keine Steuerzahlung …
PS: Zum Referentenentwurf 2005 eines Gesetzes über Elektronische Handels- und Unternehmensregister
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